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Allgefahrenversicherung Photovoltaik

Inhaltsverzeichnis:

Gibt’s das – eine Versicherung gegen alle Gefahren?

Das Gefühl, gegen „alle Gefahren“ abgesichert zu sein, ist zweifellos beruhigend. Eine Allgefahrenversicherung Photovoltaik, oft einfach als Photovoltaikversicherung bezeichnet, bietet tatsächlich Schutz vor einer Vielzahl von Schäden, die an der PV-Anlage und ihren Komponenten entstehen können. Allerdings variieren die genauen Versicherungsleistungen sowie die Deckungssummen je nach Anbieter. Denn manchmal ist eine Allgefahrenversicherung nicht immer umfassend. Ein genauer Blick in die Versicherungsunterlagen ist daher aufschlussreich, denn PV Anlagen besitzen Besonderheiten, die bei mancher Allgefahrenversicherung Photovoltaik nicht inklusive sind. In diesem Beitrag lesen Sie, auf welche Details Sie besonders achten sollten.

1. Allgefahrenversicherung Photovoltaik: brauche ich die wirklich?

Leider herrscht immer noch der weitverbreitete Irrtum, dass eine Gebäudeversicherung alle Gefahren und Risiken einer Photovoltaikanlage mit abdeckt. Das ist nicht der Fall. Eine Allgefahrenversicherung, auch bekannt als Photovoltaikversicherung, bietet Schutz gegen eine Vielzahl von Schäden, die sowohl die Gesamtanlage als auch ihre einzelnen Komponenten betreffen können. Der genaue Umfang der abgedeckten Schäden und die Deckungssummen variieren jedoch zwischen den verschiedenen Versicherungsgesellschaften.

Abhängig von der Größe der Anlage und ihrem Standort sollten Sie die Wahrscheinlichkeit und das potenzielle finanzielle Risiko eines Schadensfalles abschätzen, einschließlich der möglichen Verluste durch einen längeren Ausfall und entgangene Einspeisevergütungen. Wenn Sie eine Kosten-Nutzen-Analyse aufstellen, wird sich schnell zeigen, ob sich der Abschluss einer Photovoltaik Allgefahrenversicherung lohnt.

Allgefahrenversicherung-Photovoltaik

1.1. Diese Bauteile sind versichert bei einer Photovoltaik Allgefahrenversicherung

Wie der Name schon sagt, beinhaltet eine Allgefahrenversicherung sehr viele Leistungen rund um Ihre PV Anlage. Dabei handelt es sich um direkte Schäden an der Anlage und Folgeschäden wie beispielsweise der Ausfall der Einspeisevergütung. 

Dies Bauteile sollten in Ihrer Photovoltaik Allgefahrenversicherung versichert sein:

  • Photovoltaik-Module
  • Verkabelung und Anschlüsse
  • Montagesystem einschließlich der Verbindungsstücke
  • Wechselrichter
  • Überspannungsschutz
  • Einspeisezähler
  • Verteilerkästen

Die Versicherung deckt die Komponenten ab, die für den Betrieb der Photovoltaikanlagen erforderlich sind. Oftmals sind jedoch zusätzlich noch weitere Komponenten explizit mitversichert. Deshalb lohnt der Vergleich, denn oft bekommen Sie für dieselbe Prämie viel mehr Leistung.

So können darüber hinaus auch noch versichert sein:

  • Trafos und Speicher
  • Blitzschutzeinrichtungen
  • Datenlogger
  • Überwachungsanlagen

1.2. Eine Allgefahrenversicherung Photovoltaik deckt diese Risiken ab

Wie schon der Name sagt, ist sehr viel enthalten in einer Allgefahrenversicherung. Falls Sie ein Angebot prüfen, sollten diese Schäden enthalten sein:

  1. Schäden durch Überlastung wie Überspannung oder Überstrom
  2. Naturkatastrophen wie Blitzschlag, Sturm, Hagel und Überschwemmungen, allerdings nur unter spezifischen Bedingungen
  3. Technische Defekte wie Kabelbruch
  4. Unfälle durch menschliches Versagen, Fahrlässigkeit oder unsachgemäße Handhabung
  5. Sabotage oder mutwillige Beschädigung
  6. Unfälle durch Anprall oder Absturz
  7. Schäden durch Feuchtigkeit
  8. Diebstahl, Einbruch, Raub oder Plünderung
  9. Höhere Gewalt wie Brand, Explosion, Schneedruck und dabei entstehende Löschschäden
  10. Schäden durch Tierverbiss
  11. Schäden durch absichtliche Handlungen Dritter

Dieser Liste zeigt, dass eine Allgefahrenversicherung für Solaranlagen essentiell ist. Denn sie bietet umfassenden Schutz vor vielfältigen Risiken. Durch die verschiedenen Gefahren, denen eine PV Anlage ausgesetzt ist, wie Wetterextreme, Feuer, Vandalismus oder technische Defekte ist die Bandbreite der Schadensarten sehr groß. Solche Schäden können nicht nur die Funktionsfähigkeit beeinträchtigen, sondern auch zu erheblichen finanziellen Verlusten führen.

Allgefahrenversicherung-fuer-Photovoltaik

1.3. Vorsicht – diese Risiken sind nicht versichert!

Bei jeder Photovoltaikversicherung Allgefahrenversicherung gibt es bestimmte Bedingungen, die Leistungen ausschließen. Zum Beispiel wird nicht gezahlt, wenn Schäden absichtlich verursacht werden. Zudem ist es oft erforderlich, dass die Anlage von Fachleuten installiert wurde. Wer die Installation selbst vornimmt, könnte in Erwägung ziehen, die Anlage nachträglich von einem Fachbetrieb prüfen zu lassen. Dies sollte jedoch vorab mit der Versicherungsgesellschaft abgestimmt werden.

 Der Austausch von Komponenten mit kürzerer Lebensdauer als die Solarmodule, wie etwa der Wechselrichter, der rund zehn Jahre hält, fällt nicht unter den Versicherungsschutz. Hier obliegt es dem Betreiber, die Anlage regelmäßig zu warten und defekte Teile auszutauschen. Auch für Schäden, die unter die Garantie fallen, ist die Montagefirma und nicht die Versicherung verantwortlich. Weitere Ausschlusskriterien können die Beschaffenheit des Dachs und andere bauliche Voraussetzungen sowie die Lagerung von Materialien auf dem Dachboden betreffen, um beispielsweise Brandrisiken zu minimieren.

Hier auf einen Blick, die ausgeschlossenen Risiken und Schäden:

  • Kernkraftunfälle
  • Erdbeben
  • Vorsatz
  • Krieg
  • Korrosion
  • Abnutzung
  • Garantiefälle

Ihre Allgefahrenversicherung Photovoltaik sollte auf den Allgemeinen Bedingungen zur Elektronikversicherung (ABE) beruhen. Denn das Besondere an dieser Deckungsart ist, dass grundsätzlich alle Risiken abgedeckt sind, es sei denn, sie sind explizit ausgeschlossen. Dadurch bietet der Versicherungsschutz eine weitreichendere Abdeckung als eine herkömmliche Wohngebäudeversicherung.

2. Auch daran denken: die Betreiberhaftpflicht

Eine Betreiberhaftpflichtversicherung stellt eine wertvolle Ergänzung zur Allgefahrenversicherung Photovoltaik dar. Sie bietet Schutz für Sie als Betreiber, falls Ihre Anlage Drittpersonen Schaden zufügt. Ein typisches Beispiel hierfür ist, wenn ein Modul von Ihrem Dach fällt und ein fremdes Fahrzeug beschädigt. In diesem Fall könnten vom Fahrzeugbesitzer Schadenersatzforderungen an Sie gestellt werden. Noch gravierender sind Personenschäden, die im Vergleich zu Sachschäden schwerer zu bewerten sind.

Mit einer Betreiberhaftpflichtversicherung sind Sie umfassend und zuverlässig vor solchen Risiken geschützt. Zudem besteht die Möglichkeit, die Anlage durch eine private Haftpflichtversicherung abzusichern, sofern diese auf Ihrem selbst bewohnten Eigentum installiert ist. Es empfiehlt sich jedoch, dies vorher mit Ihrem Haftpflichtversicherer zu klären.

Photovoltaik-Allgefahrenversicherung

3. Keine Verluste, wenn die Einspeisung durch einen Schaden unterbrochen ist

Eine Photovoltaikanlage stellt zwar eine kostspielige Anschaffung dar, doch sie rentiert sich durch den Verkauf des erzeugten Stroms (entweder über Einspeisetarife oder Direktvermarktung) oder durch dessen Eigennutzung.

Falls die Anlage aufgrund von Schäden oder anderen Ursachen keinen Strom mehr produziert, entfällt auch die entsprechende Vergütung. Der finanzielle Verlust kann dann rasch erheblich ansteigen. Zudem passt die ursprüngliche Finanzkalkulation nicht mehr. Daher ist der Abschluss einer Ertragsausfallversicherung dringend zu empfehlen.

Eine Ertragsausfallversicherung für PV Anlagen ist oft Bestandteil der Allgefahrenversicherung Photovoltaik. Bei einigen Gesellschaften muss sie jedoch zusätzlich abgeschlossen werden. In der Regel schützt sie vor den gleichen Gefahren wie die Allgefahrenversicherung, einschließlich Zerstörung, Verlust oder Bedienfehler der PV Anlage, welche zu Mindererträgen führen.

Einige Policen dieser Art erstrecken sich auch auf Mindererträge, die aus weiteren Gründen resultieren. Diese umfassen Ertragsrückgänge aufgrund von ungünstigen Wetterbedingungen, technischen Fehlern, Abnutzung oder Verschmutzung der Anlage.

Darüber hinaus können auch Ertragseinbußen abgesichert werden, die entstehen, wenn die Anlage vom Stromnetz des Netzbetreibers getrennt wird.

3.1. Sonderfall Solarpark

Als Solarparkbetreiber benötigen Sie eine Ertragsausfallversicherung, um sich vor finanziellen Verlusten durch unerwartete Ereignisse wie technische Defekte, Naturkatastrophen oder Diebstahl zu schützen. Diese Versicherung gewährleistet die Stabilität der Betriebseinnahmen und sichert die Investitionen, was für die langfristige Rentabilität und Betriebssicherheit wichtig ist.

Hier ein Beispiel aus der Praxis, das die Bedeutung der Ertragsausfallversicherung als Zusatz zur Allgefahrenversicherung Photovoltaik belegt.

Der Brand in der Wechselrichterstation einer 6,8 MW-Freilandanlage verursacht einen Sachschaden von rund 330.000 Euro und führt zu einem Ertragsausfall von 140.000 Euro.

In diesem Fall ist der direkte Brandschaden von der Photovoltaikversicherung gedeckt, der Ertragsausfall wegen entgangener Einspeiseerlöse durch die Ertragsausfallversicherung.

4. Unser Fazit: Eine gute Beratung hilft sparen und Werte erhalten

Wie hier anschaulich dargestellt, geht es bei einer Allgefahrenversicherung Photovoltaik nicht nur um die versicherten Werte, die bei Solarparks erheblich sein können. Auch der Ausfall beträchtlicher Einspeiseerlöse muss zusätzlich beachtet werden.

Um rundum abgesichert zu sein, sollten Sie einen Spezialisten wie unseren Partner Milk the Sun um Rat fragen. Der weltweit Nr. 1 Markplatz für gewerbliche Photovoltaik Anlagen bietet umfassende Dienstleistungen zum Thema Photovoltaikversicherung. Dabei erfahren Sie, welche Risiken in Ihrem besonderen Fall abgesichert werden sollten. So schützen Sie Ihre PV Anlage langfristig und umfassend.

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