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Abrechnung mit dem Netzbetreiber

Inhaltsverzeichnis:

Es ist wichtig, den Überblick über die erzeugte Energiemenge zu behalten und diese korrekt abzurechnen. Die Abrechnung des Solarstroms ist ein wichtiger Schritt. Aber wer macht das eigentlich und wie läuft das ab? Und was steht Ihnen als Anlagenbetreiber dabei zu? All diese Fragen und mehr werden wir jetzt klären.

Die richtige Abrechnung der Photovoltaik-Erträge hat dabei Einfluss auf viele Aspekte: Die generelle Wirtschaftlichkeit Ihrer Photovoltaikanlage, die Berechnung von Steuern und Abgaben oder die korrekte Vergütung durch den Staat bzw. den Energieversorger. 

Ihr Photovoltaik-Ertrag ist der von Ihrer Anlage erzeugte Strom. Dieser kann entweder selbst verbraucht oder in das öffentliche Netz eingespeist werden. Der Netzbetreiber spielt eine zentrale Rolle in diesem Prozess und stellt durch genaue Messungen sicher, dass Sie für Ihren eingespeisten Strom fair entlohnt werden.

Kann der Netzbetreiber messen, wie viel Strom Sie einspeisen? Ja, das kann er! Mit Hilfe eines Zählers, der mit Ihrer Photovoltaikanlage installiert wrude, wird genau erfasst, wie viel Strom Sie erzeugen und wie viel davon ins Netz eingespeist wird. Das ist wichtig, denn so kann der Netzbetreiber genau ermitteln, wie viel Sie für Ihren eingespeisten Strom vergütet bekommen sollten.

Als Betreiber einer Photovoltaik-Anlage haben Sie nun folgende Rechte:

  1. Sie haben Anspruch auf einen schnellen und bevorzugten Anschluss Ihrer Anlage an das Stromnetz.
  2. Sie haben auch Anspruch auf eine ebenso schnelle und bevorzugte Abnahme des gesamten Stroms, den Sie ins Netz einspeisen.

Diese Rechte stehen jedem Betreiber einer Anlage zur Verfügung, die auf erneuerbare Energie setzt. Sie sind im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) von 2009 festgeschrieben.

Wer zahlt Sie eigentlich für Ihren eingespeisten Strom? Die Antwort ist: Die EEG-Umlage. Das ist ein Topf, in den alle Stromverbraucher einzahlen und aus dem die Vergütung für Solarstrom und andere erneuerbare Energien finanziert wird.

Die Abrechnung Ihres eingespeisten Stroms übernehmen in Deutschland die vier großen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB). Diese sind:

  1. 50Hertz
  2. Amprion
  3. TenneT
  4. TransnetBW

Diese vier Unternehmen sind Ihre zentralen Ansprechpartner, wenn es um die Abrechnung geht. Sie teilen das deutsche Übertragungsnetz unter sich in vier Regionen auf, die sogenannten Regelzonen.

1. Wie erfolgt die Abrechnung mit dem Netzbetreiber

Du hast eine Photovoltaikanlage und willst wissen, wie das mit der Einspeisung und Abrechnung funktioniert? Wenn du Solarstrom mit einer Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) produzierst, gibt es zwei Möglichkeiten, wie die Energiemenge berechnet wird, die du in das Netz einspeist und für die du Geld bekommst. Das hängt davon ab, wie stark deine Anlage ist.

  1. Das erste Modell heißt "Standardlastprofil" (SLP). Es wird meistens bei privaten Solaranlagen genutzt, die weniger Strom produzieren, also unter 100 Kilowatt. Die Abrechnung für solche Anlagen findet einmal im Jahr statt, und zwar am 31. Dezember. Der Anlagenbetreiber, also du, musst dann deinen Stromzähler ablesen und den Stand bis spätestens Ende Februar des nächsten Jahres an den Netzbetreiber melden. Du kannst das zum Beispiel mit einer speziellen Karte tun, die du vom Netzbetreiber bekommst, oder du sagst dem Netzbetreiber den Zählerstand selbst.

  2. Das zweite Modell heißt "Registrierte Lastgangmessung" (RLM). Es wird bei Solaranlagen genutzt, die mehr als 100 Kilowatt Strom produzieren. Dabei wird nicht einmal im Jahr abgerechnet, sondern die Leistung der Anlage wird alle 15 Minuten gemessen. Diese Messdaten, die zusammen den sogenannten "Lastgang" ergeben, werden dann über das Internet an den Netzbetreiber geschickt.

Außerdem gibt es noch den Begriff "Bemessungsleistung". Das ist im Grunde die durchschnittliche Leistung deiner Solaranlage im Laufe eines Jahres. Die Berechnung ist ein bisschen kompliziert: Du nimmst die Menge an Strom, die deine Anlage in einem Jahr produziert hat, und teilst sie durch die Anzahl der Stunden in diesem Jahr, in denen die Anlage aktiv war. Dabei zählst du nicht die Stunden mit, bevor die Anlage das erste Mal Strom produziert hat.

1.1. Wann und wie viel muss der Netzbetreiber an Abschlagszahlungen leisten?

Laut den Regeln (EEG 2023) muss der Netzbetreiber jeden Monat Vorauszahlungen machen. Das gilt sowohl für die Marktprämie als auch für die Einspeisevergütung, also die Bezahlung für den eingespeisten Strom. Wenn man sich das EEG 2023 § 26 "Abschläge und Fälligkeit" ansieht, dass ergeben sich folgende Punkte:

  1. Der Netzbetreiber muss jeden Monat bis zum 15. Kalendertag Vorauszahlungen leisten. Diese basieren auf den erwarteten Zahlungen für den Strom, den eine Anlage produziert. Wenn die Höhe der Marktprämie, also der zusätzliche Betrag, den man für den eingespeisten Strom bekommt, auf Basis des durchschnittlichen Marktpreises des letzten Jahres berechnet wird, können die Vorauszahlungen entsprechend angepasst werden. Wenn die Vorauszahlungen zu hoch oder zu niedrig waren, muss das im nächsten Jahr bei der finalen Abrechnung ausgeglichen werden.

  2. Der Netzbetreiber muss die Zahlung leisten, sobald der Anlagenbetreiber die notwendigen Daten übermittelt hat. Die Regelung für monatliche Vorauszahlungen gilt allerdings erst ab März des Jahres, das auf die Inbetriebnahme der Anlage folgt.

Das bedeutet im Grunde, dass der Netzbetreiber erst dann zahlen muss, wenn er alle notwendigen Informationen hat. Und dass er monatliche Vorauszahlungen leisten muss, die auf den erwarteten Zahlungen basieren. Aber diese Regelung für die monatlichen Vorauszahlungen tritt erst einige Monate nach Inbetriebnahme der Anlage in Kraft.

Abrechnung Solarstrom Vergütung

Es gibt zwei Methoden, wie die Höhe der Abschläge bestimmt werden kann:

  • Variable Abschläge: Die Höhe der Vorauszahlungen ändert sich jeden Monat und basiert auf den erwarteten Vergütungen für den eingespeisten Strom. Diese können im Laufe des Jahres variieren, da zum Beispiel im Sommer in der Regel mehr Solarstrom produziert wird als im Winter. Daher könnten die Vorauszahlungen im Sommer höher sein als im Winter.
  • Lineare Abschläge: Die Höhe der Vorauszahlungen bleibt das ganze Jahr über gleich. Sie wird berechnet, indem man den erwarteten Jahresbetrag durch 12 teilt. So erhält man einen gleichbleibenden monatlichen Betrag.

Die Clearingstelle, die eine Art Vermittlungsstelle ist, empfiehlt den Betreibern von Solaranlagen, sich mit dem Netzbetreiber auf eine Methode der Vorauszahlung zu einigen. Aber letztendlich hat der Netzbetreiber das letzte Wort, welche Methode verwendet wird.

1.2. Verlangt der Netzbetreiber eine Gebühr?

Nein, der Netzbetreiber darf seine Zahlungsverpflichtung, also die Summe, die er den Betreibern von Anlagen für erneuerbare Energien oder Grubengas schuldet, nicht von der Erhebung zusätzlicher Gebühren oder Entgelte abhängig machen. Er ist verpflichtet, diese Zahlungen vorzunehmen, sobald er Kenntnis von seiner Zahlungsverpflichtung hat. Das bedeutet, dass er den Betreibern der Anlagen keine zusätzlichen Kosten in Rechnung stellen darf, um diese Zahlungen zu leisten.

Hintergrund hierzu ist das EEG (2023) § 19. Es gibt hier drei genannte Möglichkeiten, zu denen Zahlungsverpflichtungen für den Netzbetreiber bestehen:

  1. "Marktprämie" (das ist ein Geldbetrag, der dazu dient, den Unterschied zwischen dem Verkaufspreis des Stroms auf dem Markt und einem festgelegten Vergütungssatz auszugleichen).
  2. "Einspeisevergütung" (das ist ein festgelegter Geldbetrag pro Kilowattstunde Strom, den sie ins Netz einspeisen).
  3. "Mieterstromzuschlag" (das ist ein zusätzlicher Geldbetrag, der darauf abzielt, die Lieferung von Strom direkt an Mieter attraktiver zu machen).

2. Wann besteht dein Anspruch auf diese Vergütung?

Es gibt ein paar wichtige Regeln dazu:

  1. Erstens muss der Netzbetreiber wissen, wie viel Strom die Solaranlage produziert hat. Wer misst das, hängt davon ab, wer damit beauftragt wurde: der Netzbetreiber selbst, der Besitzer der Solaranlage oder jemand anderes. Wenn der Netzbetreiber nicht selbst misst, muss ihm der Besitzer der Solaranlage die Messdaten geben, damit der Netzbetreiber weiß, wie viel er bezahlen muss.

  2. Zweitens hängt die Höhe der Bezahlung davon ab, wie leistungsfähig die Solaranlage ist. Dafür gibt es verschiedene "Vergütungsstufen", also Bezahlungslevel. Wenn der Netzbetreiber weiß, wie leistungsfähig die Solaranlage ist, kann er die richtige Vergütungsstufe auswählen und so die Bezahlung festlegen.

  3. Drittens muss der Netzbetreiber auch für Strom bezahlen, der in der Vergangenheit produziert wurde. Sobald er alle notwendigen Informationen hat, wird die Bezahlung "fällig", das bedeutet, dass er jetzt zahlen muss. Es ist also wichtig, dass der Besitzer der Solaranlage dem Netzbetreiber alle notwendigen Informationen gibt und nachweist, dass die Solaranlage den Strom wirklich produziert hat.

    EEG 2023 §38a: "(2) Die Bundesnetzagentur teilt dem Netzbetreiber, in dessen Netz der in den Solaranlagen erzeugte Strom eingespeist werden soll, die Ausstellung der Zahlungsberechtigung einschließlich der Nummern, unter denen die Anlage in dem Register eingetragen ist, unverzüglich nach der Ausstellung der Zahlungsberechtigung mit. Der Anspruch nach § 19 Absatz 1 besteht rückwirkend bis zum Tag der Inbetriebnahme, wenn die Zahlungsberechtigung aufgrund eines Antrags ausgestellt wird, der spätestens drei Wochen nach der Inbetriebnahme der Anlage gestellt wurde."

Kurz gesagt: Ein Netzbetreiber muss für den Solarstrom bezahlen, sobald er weiß, wie viel Strom produziert wurde, wie leistungsfähig die Anlage ist und dass der Strom tatsächlich produziert wurde. Der Besitzer der Solaranlage muss dafür sorgen, dass der Netzbetreiber alle diese Informationen hat.

Zu den Pflichten gehören auch folgende Punkte:

  • Man muss seine Anlage anmelden: Dafür gibt man bestimmte Informationen an ein Register weiter. Diese Informationen sind notwendig, um die Anlage zu registrieren.

  • Man muss weitere Meldungen machen: Es gibt im Gesetz "Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG 2023" eine Regelung (genauer gesagt im § 71), die weitere Meldungen vorschreibt. Man muss diese Meldungen machen, um die Vergütung zu bekommen. Dazu gehört:

    "Anlagenbetreiber müssen dem Netzbetreiber
    1. bis zum 28. Februar eines Jahres alle für die Endabrechnung des jeweils vorangegangenen Kalenderjahres erforderlichen Daten anlagenscharf zur Verfügung stellen,
    2. mitteilen, wenn und in welchem Umfang im vorangegangenen Kalenderjahr für den in der Anlage erzeugten und durch ein Netz durchgeleiteten Strom
    a) eine Stromsteuerbefreiung vorgelegen hat, und den Netzbetreiber über entsprechende Änderungen informieren,
    b) Regionalnachweise ausgestellt worden sind, wenn der anzulegende Wert der Anlage gesetzlich bestimmt ist ..." EEG 2023 § 71
  • Möglicherweise muss man auch die Regeln zur "Direktvermarktung" einhalten: Direktvermarktung bedeutet, dass man den erzeugten Strom selbst verkauft, statt ihn in das Stromnetz einzuspeisen. Ob man das machen muss, steht im § 10b des EEG 2023.

  • Wenn man diese Pflichten nicht erfüllt, bekommt man weniger oder sogar gar kein Geld: Im EEG 2023 steht, dass die Vergütung reduziert werden kann, wenn man seine Pflichten nicht erfüllt. Das kann bedeuten, dass man nur den Marktwert für den erzeugten Strom bekommt oder dass die Vergütung um einen bestimmten Prozentsatz reduziert wird. Im schlimmsten Fall bekommt man überhaupt kein Geld.

2.1. Kann ich den Netzbetreiber für die Vergütung frei aussuchen?

Wenn du eine Anlage besitzt, die Solarstrom produziert, kannst du dir nicht aussuchen, von welchem Netzbetreiber du Geld für den von dir eingespeisten Strom bekommst. Stattdessen ist immer der Netzbetreiber dafür zuständig, der mit deiner Anlage verbunden ist.

Wo deine Anlage ans Netz angeschlossen wird, hängt von einigen Regeln ab, die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt sind. Vor allem soll der Anschluss dort gemacht werden, wo es am günstigsten ist. Wo genau dieser Punkt ist, bestimmt dann auch, welcher Netzbetreiber für deine Anlage zuständig ist.

Du hast zwar ein Recht darauf, dir deinen Anschlusspunkt auszusuchen (das steht in § 8 Nr. 1 des EEG), aber auch hier spielt die Wirtschaftlichkeit eine Rolle. Es ist also normalerweise am besten, das nächste Netz zu wählen.

1) Netzbetreiber müssen Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien und aus Grubengas unverzüglich vorrangig an der Stelle an ihr Netz anschließen, die im Hinblick auf die Spannungsebene geeignet ist und die in der Luftlinie kürzeste Entfernung zum Standort der Anlage aufweist, wenn nicht dieses oder ein anderes Netz einen technisch und wirtschaftlich günstigeren Verknüpfungspunkt aufweist; bei der Prüfung des wirtschaftlich günstigeren Verknüpfungspunkts sind die unmittelbar durch den Netzanschluss entstehenden Kosten zu berücksichtigen. Bei einer oder mehreren Anlagen mit einer installierten Leistung von insgesamt höchstens 30 Kilowatt, die sich auf einem Grundstück mit bereits bestehendem Netzanschluss befinden, gilt der Verknüpfungspunkt des Grundstücks mit dem Netz als günstigster Verknüpfungspunkt. § 8 Nr. 1 EEG 2023

Wenn es um die Bezahlung geht, ist es am besten, wenn der Netzbetreiber nur für den Strom zahlt, den er auch wirklich von deiner Anlage bekommt. Das bedeutet, dass der Netzbetreiber nur für den Strom zahlt, den er an dem Punkt, an dem deine Anlage ans Netz angeschlossen ist, aufnimmt und in sein Netz leitet.

2.2. Was du machen kannst, wenn das Netzunternehmen zu spät bezahlt

Wenn du eine Solaranlage betreibst und Geld vom Netzunternehmen bekommst, kannst du Verzugszinsen berechnen. Um Verzugszinsen geltend machen zu können, wenn der Netzbetreiber die Zahlung der Einspeisevergütung verspätet leistet, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Du hast einen gültigen Anspruch auf die Vergütung, d.h., du erfüllst alle rechtlichen Anforderungen und hast den erzeugten Strom wie vereinbart in das Netz eingespeist.

  2. Die Zahlung vom Netzbetreiber ist tatsächlich überfällig, d.h., die vereinbarte oder gesetzlich festgelegte Frist zur Zahlung ist bereits abgelaufen.

  3. Du hast den Netzbetreiber in Verzug gesetzt, d.h., du hast ihn darauf hingewiesen, dass die Zahlung überfällig ist und ihm eine zusätzliche Frist zur Zahlung gesetzt.

Diese Bedingungen entsprechen den allgemeinen Regeln des Zivilrechts für den Fall, dass jemand eine geschuldete Zahlung nicht rechtzeitig leistet. In einem solchen Fall kann der Gläubiger vom Schuldner Verzugszinsen verlangen.

Anleitungen dazu unter: https://www.schuldnerberatung.de/verzugszinsen/ 

FAQ - Häufig gestellte Fragen in Kürze

Können Betreiber einer Solaranlage selbst entscheiden, mit welchem Netzunternehmen sie die Stromrechnung machen wollen?

Nein, das können sie nicht. In Deutschland ist es so, dass jedes Netzunternehmen ein bestimmtes Gebiet hat. Wo du wohnst, bestimmt also, mit welchem Netzunternehmen du die Rechnung für deine Solaranlage machst.

Benötigt man einen Einspeisevertrag?

Nein, das müssen sie nicht. Im Gesetz für erneuerbare Energien (EEG) steht nicht, dass so ein Vertrag notwendig ist.

Was du machen kannst, wenn das Netzunternehmen zu spät bezahlt:

Man hat die Möglichkeit Verzugszinsen zu berechnen. Diese Bedingungen entsprechen den allgemeinen Regeln des Zivilrechts für den Fall, dass jemand eine geschuldete Zahlung nicht rechtzeitig leistet. In einem solchen Fall kann der Gläubiger vom Schuldner Verzugszinsen verlangen.

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