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Abfindung Investitionsabzugsbetrag

Inhaltsverzeichnis:

Abfindung Investitions-
abzugsbetrag: Das ist darunter zu verstehen

Wenn Sie eine Abfindung erhalten, dann bietet es sich an, den Investitionsabzugsbetrag (IAB) zu nutzen, um bei dieser Abfindung Steuern sparen zu können. Denn wenn Sie auf die Steueroptimierung Ihrer Abfindung verzichten, müssen Sie im Jahr des Erhalts aufgrund des progressiven Steuersatzes mit einer deutlich höheren Steuerzahlung rechnen, als Sie gewohnt sind.

Um eine hohe Steuerzahlung abzuwenden, kann unter anderem der Investitionsabzugsbetrag auf bewegliche Wirtschaftsgüter angewandt werden. So können Sie beispielsweise mit Ihrer Abfindung Photovoltaik Produkte erwerben. Denn der Abfindung Investitionsabzugsbetrag ist nach §7g EstG eine Vorabschreibung einer geplanten Investition, welche von Unternehmern hundertprozentig steuerlich genutzt werden kann.

Abfindung Steuer sparen Photovoltaik – ist das möglich? Eines dieser beweglichen Wirtschaftsgüter, mit dessen Erwerb Sie automatisch zum Unternehmer werden, ist eine Photovoltaikanlage. Denn wenn Sie eine Abfindung erhalten und Steuern sparen möchten, dann bietet sich der Erwerb einer PV Anlage an, um als Unternehmer zu gelten und die Photovoltaikanlage steuerlich mit dem IAB abzuschreiben. So können Sie 50% des Anschaffungspreises der PV Anlage von der Steuer absetzen und damit Ihr zu versteuerndes Einkommen im Jahr Ihrer Abfindung deutlich senken.

Abfindung-Investitionsabzugsbetrag

1. Abfindung Steuer sparen Photovoltaik: Voraussetzungen des IAB

Wie bereits angedeutet, können Sie bei der Abfindung Investitionsabzugsbetrag nicht immer anwenden, sondern es müssen spezielle Voraussetzungen erfüllt werden.

  1. Es muss sich um ein bewegliches Wirtschaftsgut handeln
  2. Es können maximal 50% der Anschaffungskosten des beweglichen Wirtschaftsguts steuerlich abgeschrieben werden
  3. In einem Kalenderjahr darf die Summe aller angewandten Investitionsabzugsbeträge den Höchstbetrag von 200.000€ nicht überschreiten

Wenn Sie den IAB für Ihre Abfindung nutzen möchten, ist es zudem notwendig, dass Sie den Abfindung Investitionsabzugsbetrag im gleichen Jahr anwenden, in dem Sie Ihre Abfindung erhalten. So wird es Ihnen möglich, Ihr zu versteuerndes Einkommen nach der Abfindung wieder zu reduzieren und eine Steuerrückzahlung zu erhalten.

 

2. Investitionsabzugsbetrag Abfindung – Ihre Vorteile mit Photovoltaik

  • Sie können den Investitionsabzugsbetrag bereits 3 Jahre vor der Tätigung der Investition nutzen. Dies ermöglicht es Ihnen, Ihr Einkommen bereits zu senken, noch bevor Sie ein passendes Photovoltaik Investment gefunden haben und Sie können Abfindung Steuer sparen Photovoltaik.
  • Die Finanzierung von Photovoltaikanlagen ist nicht nur sehr gut verfügbar, sondern besticht auch durch gute Konditionen. Ihre gesparten Steuern in Kombination mit einer fairen Photovoltaik Finanzierung ermöglichen es Ihnen oftmals, die PV Anlage ohne weiteres Eigenkapital zu erwerben.
  • Nicht nur, dass Sie bei Ihrer Abfindung Photovoltaik Steuern sparen, sie profitieren zusätzlich von den hohen Renditen, welche Ihnen ein Photovoltaik Investment einbringen kann. So ist eine jährliche Rendite in Höhe von bis zu 10% möglich.
  • Sie können bei Ihrer Abfindung Investitionsabzugsbetrag und Fünftelregelung gleichermaßen anwenden. So erhalten Sie einen ultimativen Steuervorteil und schöpfen die gesetzlich gegebenen Vorteile voll aus.
  • Bei Ihrer Abfindung Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung zu vereinen, ist mit einem Solar Investment ebenfalls möglich. Denn neben dem IAB bietet eine PV Anlage eine Sonderabschreibungsmöglichkeit, sowie eine lineare Abschreibung, mit welcher Sie nochmals Steuern sparen.
  • Wenn Sie Ihre Abfindung Photovoltaik nutzen, dann tun Sie nicht nur der Umwelt etwas Gutes, sondern auch Ihrem Geldbeutel: Sie erwirtschaften bis zu 40 Jahre lang passives Einkommen durch die Stromverkäufe.

 Abfindung-Investitionsabzugsbetrag 3

3. Abfindung Investitionsabzugsbetrag: Berechnung für Ihre PV Anlage

Abfindung Steuer sparen Photovoltaik – ein Beispiel:

Nachfolgend möchten wir Ihnen eine vereinfachte Rechnung vorstellen. In unserem Beispiel erhält Herr Huber als lediger Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen von 60.000€ im Jahr 2023 eine Abfindung in Höhe von 30.000€. Er ist kirchensteuerpflichtig, diese wird mit 9% veranschlagt.

Rechnet Herr Huber nun seine Abfindung mit seinem Jahreseinkommen 2023 zusammen, ergibt sich ein zu versteuernder Betrag von 90.000€. Im Jahr 2023 fällt auf ein Jahreseinkommen von 90.000€ eine Einkommensteuer in Höhe von 27.827€ an, der Solidaritätszuschlag beträgt 1.223,80€ und die 9% Kirchensteuer belaufen sich auf insgesamt 2.504,43€. Daraus ergibt sich eine Steuerlast von rund 31.555€.

Herr Huber entscheidet sich nun dazu, dass er bei seiner Abfindung Investitionsabzugsbetrag nutzen möchte. Er wählt für seine Abfindung Steuern sparen Photovoltaik und investiert in ein Solar Investment auf einer gepachteten Dachfläche. Die Photovoltaikanlage, welche Herr Huber kauft, hat einen Gesamtpreis von 110.000€.

Von diesen 110.000€ Anschaffungspreis kann nun bei der Abfindung Investitionsabzugsbetrag von 50% abgezogen werden. Das neue zu versteuernde Jahreseinkommen ohne Abfindung senkt sich von 60.000€ auf 5.000€. Zusätzlich wendet Herr Huber auf seine Abfindung die Fünftelregelung an, so dass sich der Abfindungsbetrag von 30.000€ auf ein Fünftel, nämlich 6.000€, reduziert. Insgesamt hat Herr Huber nun ein Einkommen von 11.000€ im Jahr seiner Abfindung zu versteuern.

Bei einem zu versteuernden Einkommen von 11.000€ zahlt Herr Huber im Steuerjahr 2023 leidglich 12€ Einkommensteuer, keinen Solidaritätszuschlag und nur 1,08€ Kirchensteuer. Insgesamt liegt seine Steuerlast 2023 mit dem Kauf der PV Anlage somit bei 13,08€. Herr Huber hat durch den Abfindung Investitionsabzugsbetrag Steuern in Höhe von knapp 31.542€ gespart. Diese kann er nutzen, um die Investition in die PV-Anlage zu refinanzieren.

 

4. Abfindung Photovoltaik – So erhalten Sie Ihre Abfindung steuerfrei

Der Weg zur eigenen Photovoltaikanlage und damit zu einer deutlichen Steuererleichterung bei Erhalt einer Abfindung ist einfacher als oftmals gedacht.

Für ein Photovoltaik Investment benötigen Sie kein eigenes Dach und auch keine eigene Fläche. Solar Investments werden auf gepachteten Dachflächen und Grundstücken verkauft. Und auch wenn Ihnen der Grund, auf dem die Solaranlage steht, nicht gehört, sind Sie zu 100% Eigentümer der Photovoltaikanlage und zusätzlich in der Regel durch einen erstrangigen Grundbucheintrag abgesichert.

Gleichzeitig benötigen Sie für den Erwerb einer eigenen PV Anlage in der Regel kein Eigenkapital. Nutzen Sie einfach Ihre Steuerrückerstattung und eine Finanzierung. So gelingt es durch die Stromverkäufe in der Regel, die Solaranlage innerhalb weniger Jahre zu refinanzieren.

Ein weiterer Tipp, um bei Ihrer Abfindung Photovoltaik so vorteilhaft wie möglich einzusetzen: Lassen Sie sich ausführlich von Experten beraten. Ziehen Sie nicht nur einen Abfindung Steuerberater heran, sondern auch Experten für Photovoltaik Investments. Wir können hierbei eine Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartner Solar Direktinvest, sowie das umfassende Angebot der Vermittlungsplattform Milk the Sun empfehlen.

 Abfindung-Investitionsabzugsbetrag 2

5. Abfindung Steuer sparen Photovoltaik: Auch rückwirkend mit IAB möglich

Investitionsabzugsbetrag Abfindung: Tatsächlich bietet der IAB, wenn Sie Steuern sparen möchten, die besten Voraussetzungen. Denn der Investitionsabzugsbetrag ist auch rückwirkend einsetzbar – und dass bis zu 3 Jahre. Das bedeutet, dass Sie bis zu 3 Jahre vor der eigentlichen Anschaffung bereits den IAB in Ihrer Steuererklärung nutzen können.

So können Sie bei Abfindung Investitionsabzugsbetrag nutzen, ohne direkt im gleichen Jahr eine Photovoltaikanlage erwerben zu müssen. Sie geben lediglich – sofern die Steuerfestsetzung Ihrer Abfindung noch änderbar ist – den zu erwartenden Kaufpreis des beweglichen Wirtschaftsguts an und können 50% dieser geplanten Investitionssumme steuerlich abschreiben.

So wird durch die Kombination Ihrer Abfindung mit dem Kauf einer PV-Anlage eine Steuerersparnis von bis zu 100% möglich. Das bedeutet, dass Sie die Steuern, die Sie auf Ihre Abfindung zahlen müssten, zu 100% zurückerhalten können, wenn Sie das richtige Solar Investment für Ihre Situation wählen.

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