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Hohe Abfindung

Inhaltsverzeichnis:

Hohe Abfindung – Haben Sie einen Anspruch darauf?

Ganz grundsätzlich gilt, dass kein allgemeiner Anspruch auf eine Abfindung besteht, wenn Sie als Arbeitnehmer von Ihrem Arbeitgeber entlassen werden. In einigen Fällen kann es mit einem Aufhebungsvertrag zu einer Abfindung kommen – doch nur, wenn ein Abfindungsanspruch in einem Sozialplan oder in einem Tarifvertrag festgeschrieben ist.

In den meisten Fällen werden Sie bei einer Kündigung also keine Abfindung erhalten. Oft entscheiden sich Arbeitgeber jedoch dazu, freiwillig eine Abfindung oder zumindest eine Teilzahlung zu leisten, die Höhe Abfindung bei Kündigung kann dabei variieren. Der Hintergedanke: Klagen gegen die Kündigung sollen abgewendet werden. Denn mit dem Kündigungsschutzgesetz und den gesetzlichen Regelungen zu befristeten Arbeitsverträgen, haben Beschäftigte in Deutschland einige Möglichkeiten, gegen eine Kündigung vorzugehen. Zieht ein Arbeitnehmer vor Gericht, kann dies deutlich teurer für den Arbeitgeber ausfallen als eine freiwillige Zahlung.

Abfindungen sind nur selten im Gespräch, wenn einem Arbeitnehmer eine ordentliche Kündigung ausgesprochen wird, der aufgrund einer zu kurzen Betriebszugehörigkeit noch keinen Kündigungsschutz hat. Anders sieht es bei Arbeitnehmern aus, welche vom Kündigungsschutzgesetz profitieren können – hier kann eine hohe Abfindung durchaus möglich sein.

1. Höhe von Abfindungen berechnen

Im Internet gibt es einige Abfindungsrechner, mit welchen Sie die Höhe der Abfindung, welche Sie erhalten könnten, berechnen können. Die meisten dieser Rechner basieren auf der Regelabfindung: Die Höhe von Abfindungen nach dieser Regel beträgt zwischen 0,5 und 1 Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Aber auch Kriterien, wie beispielsweise die Weitervermittlung des Arbeitnehmers auf dem Arbeitsmarkt, bestehende Unterhaltspflichten oder auch das Alter des Arbeitnehmers, können Sie auf die Höhe der Abfindung auswirken.

Bei einem Bruttomonatsgehalt von 4.200€ und einem 5 Jahre lang bestehenden Beschäftigungsverhältnis, ergibt sich eine Regelabfindung zwischen 10.500€ und 21.000€. Bei einer Betriebszugehörigkeit von 25 Jahren, kann sich die Regelabfindung bei gleichem Monatsgehalt zwischen 52.500€ und 105.000€ befinden.

Um die Abfindungshöhe zu reduzieren, bieten Arbeitgeber oft Alternativen an. Das können beispielsweise Einmalzahlungen in Form von Prämien sein, aber auch die Vergütung von Überstunden oder Zahlungen von Urlaubsentgelt. Auch falsche Angaben zur Kündigungsfrist sind eine Möglichkeit, wie Arbeitgeber die Höhe von Abfindungen manipulieren. Oft bewegen Sie sich mit solchen Versuchen jedoch am Rande des rechtlich Zulässigen – bietet Ihr Arbeitgeber eine der oben genannten Möglichkeiten an, lassen Sie diese dringend prüfen, um die Höhe Abfindung bei Kündigung nicht unwissentlich zu schmälern.

Hohe-Abfindung

2. Höhe der Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag

Findet ein Arbeitsverhältnis sein Ende mit einem Aufhebungsvertrag, dann ist in der Regel auch eine Abfindung im Spiel. Denn während der Arbeitgeber Interesse daran hat, eine Klage vor dem Arbeitsgericht abzuwenden, möchte der gekündigte Arbeitnehmer so viel Geld wie möglich erhalten, um den Verlust seines Arbeitsplatzes ausgleichen zu können.

Ob es sich um eine hohe Abfindung handelt, hängt grundsätzlich von fünf verschiedenen Faktoren ab. Diese stehen zum Teil fest, können zum Teil jedoch auch vom Arbeitnehmer beeinflusst werden:

  1. Höhe des Bruttomonatsgehalts
  2. Beschäftigungsdauer im Unternehmen
  3. Verhandlungsgeschick beider Seiten
  4. Branche
  5. Region

Auch andere Aspekte, wie beispielsweise die Zugehörigkeit zum Betriebsrat oder Personalrat, können dabei helfen, die Höhe der Abfindung positiv zu beeinflussen. Wenn Sie, beispielsweise durch Mutterschutz oder Elternzeit, einen besonderen Kündigungsschutz genießen, haben Sie ebenfalls nochmals bessere Verhandlungsmöglichkeiten.

3. Höhe der Abfindung bei einer betriebsbedingten Kündigung

Erhalten Sie eine betriebsbedingte Kündigung, dann liegt das meist an Aspekten, die mit dem Unternehmen zusammenhängen: Standortverlagerungen, drastischer Rückgang in der Auftragslage und weitere Aspekte, die das Unternehmen betreffen, können Grund dafür sein.

In der Regel kommt es hier nicht zur Zahlung einer freiwilligen Abfindung seitens des Unternehmens, so dass es oftmals auf eine Kündigungsschutzklage hinausläuft. Arbeitnehmer erhoffen sich durch eine solche Klage oftmals eine Weiterbeschäftigung. Um einer solchen Klage zu entgehen, gehen viele Arbeitgeber in die Verhandlung und bieten eine Abfindungszahlung an.

Fällt die betriebsbedingte Kündigung unter § 1A des KSchG haben Sie sogar gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Die Höhe der Abfindung wird dann an der Regelabfindung mit einem halben Monatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit bemessen. Oft haben Sie jedoch die Chance, eine hohe Abfindung herauszuholen: Ein drohender Kündigungsschutzprozess veranlasst viele Arbeitgeber dazu, eine hohe Abfindung anzubieten.

Sollte es zum Kündigungsschutzprozess kommen, kann Ihnen aufgrund § 9 Abs. 1 KSchG ebenfalls eine Abfindung zugesprochen werden. Dazu muss die Kündigung entweder als sozial ungerechtfertigt angesehen werden oder eine der beiden Seiten möchte das Arbeitsverhältnis nicht fortsetzen.

4. Tipps, um eine hohe Abfindung zu erhalten

  • Nicht warten, handeln! Sie haben nur drei Wochen Zeit, um nach Ihrer Kündigung beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Halten Sie diese Frist nicht ein, gilt die Kündigung als rechtmäßig. Möchten Sie sich außergerichtlich einigen, dann wenden Sie sich schnellstmöglich an Ihren Arbeitgeber. Ist die Frist erstmals verstrichen, haben Sie kein Druckmittel mehr, um eine hohe Abfindung zu erhalten.
  • Nicht vertrauen, prüfen! Es empfiehlt sich, nicht direkt das erste Angebot des Arbeitgebers anzunehmen, auch wenn es sich bereits um eine hohe Abfindung handelt. Prüfen Sie Ihre eigenen Rechte und machen Sie sich klar, wie Ihre Verhandlungsposition aussieht. Auch das Hinzuziehen eines Fachanwalts kann Ihnen hier helfen.
  • Nicht glauben, wissen! Manchen Sie sich schlau über die rechtliche Situation, in der Sie sich befinden. In einigen Fällen steht Ihnen eine Abfindung schließlich zu. Sollte dies nicht der Fall sein, machen Sie sich dennoch Ihre Situation bewusst und gehen Sie mit Ihrem Arbeitgeber souverän in die Verhandlung – oft schlägt sich das in der Höhe der Abfindung nieder.

5. Wirkt sich eine hohe Abfindung auf das Arbeitslosengeld aus?

Grundsätzlich gilt, dass die Höhe von Abfindungen – egal ob Sie eine geringe oder eine hohe Abfindung erhalten – keinen Einfluss auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld hat.

Eine Ausnahme hierbei besteht, wenn Sie sich über einen Abfindungsvergleich mit Ihrem Arbeitgeber auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses einigen, ohne dass die Kündigungsfrist eingehalten wird. Dann kann es zu einer Anrechnung der Abfindung kommen.

Auch Abfindungen, die im Rahmen eines Aufhebungsvertrags oder Abwicklungsvertrags gezahlt werden, können sich nachteilig auf die Zahlung des Arbeitslosengeldes auswirken.

[Informieren Sie sich hierzu ausführlich, bevor sie ein Angebot annehmen. Manchmal lohnt es sich jedoch, die hohe Abfindung zu wählen und eine Kürzung des Arbeitslosengeldes oder ähnliches in Kauf zu nehmen.]

6. Hohe Abfindung – Hohe Sozialabgaben?

Eine hohe Abfindung geht nicht mit hohen Sozialabgaben einher. Dadurch, dass Abfindungen als Entschädigung für die vorzeitige Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gelten, sind sie beitragsfrei. Das bedeutet, dass auf Abfindungen – egal welche Höhe der Abfindung letztlich ausgehandelt wird – keine Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- oder auch Arbeitslosenversicherung fällig werden. Zumindest hier hat der Arbeitnehmer einen Vorteil.

7. Hohe Abfindung – Hohe Steuerlast?

Die Höhe Abfindung bei Kündigung schlägt sich auch auf Ihre Steuerlast nieder. Eine Abfindung steuerfrei zu erhalten, ist zwar nur unter bestimmten Voraussetzungen und mit einer gezielten Steueroptimierung möglich, ohne den geschickten Einsatz dieser jedoch praktisch unmöglich.

Durch den progressiven Steuersatz in Deutschland führt eine hohe Abfindung automatisch zu einer hohen steuerlichen Belastung. Indem sich Ihr zu versteuerndes Einkommen im Jahr der Abfindung deutlich erhöht, rutschen Sie in einen hohen Steuersatz. Durch diese hohe Steuerlast kann es sein, dass nur wenig von der eigentlichen Abfindungssumme übrigbleibt.

Eine hohe Abfindung bringt Ihnen also nichts, wenn Sie den Großteil ebendieser Abfindung aufgrund der hohen Besteuerung abgeben müssen. Ziehen Sie Aspekte der Steueroptimierung in Betracht und informieren Sie sich über einen Steuerberater zu den Möglichkeiten, wie Sie Ihre Steuerlast im Abfindungsjahr senken können.

Hohe Abfindung_2

8. Hohe Abfindung investieren und mehrfach profitieren!

Eine hohe Abfindung zu erhalten, fühlt sich wie ein Gewinn an: Die unerwartet hohe Zahlung erleichtert nicht nur die Überbrückung der nächsten Monate, sondern sieht auch auf dem Konto gut aus. Doch eine hohe Abfindung geht auch mit einem Problem einher – der hohen Steuerzahlung. Wie bereits oben erwähnt ist eine Optimierung der Steuer, beispielsweise durch Investitionen, notwendig, um die Steuerlast zu senken und möglichst viel von der Höhe der Abfindung zu haben.

Am einfachsten geht das mit einem Solar Investment. Wenn Sie eine Photovoltaikanlage auf einer gepachteten Fläche – egal ob auf einem Dach oder auf einer Freifläche – erwerben, ergeben sich für Sie Steuervorteile, mit denen Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen deutlich senken können.

Durch den Abfindung Investitionsabzugsbetrag, die Sonderabschreibung und die lineare Abschreibung, können Sie bis zu 62% des Anschaffungspreises Ihres Solar Investment noch im Jahr der Anschaffung sparen. Wählen Sie ein PV Investment, dessen Steuerersparnis Ihr zu versteuerndes Einkommen ausgleicht, ist es Ihnen möglich, bis zu 0€ Steuern zahlen zu müssen.

Wenden Sie sich hierfür an erfahrene Unternehmen. Deren Experten können Sie ausführlich beraten und ein Photovoltaik Investment wählen, welches auf Sie und Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Wir empfehlen hier die Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern Solar Direktinvest und Milk the Sun.

Haftungsausschluss: solaranlagen-portal.de nimmt auf dieser Unterseite keine Steuerberatung vor. Ob die hier genannten steuerlichen Ersparnisse auf Ihren individuellen Fall angewandt werden können, kann Ihnen ein professioneller Steuerberater genauer erläutern.

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