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So funktioniert die Eintragung der PV-Anlage ins Marktstammdatenregister

Inhaltsverzeichnis:

Sie haben Ihre Photovoltaikanlage installiert und sind bereit, grünen, selbst erzeugten Strom zu nutzen. Aber wussten Sie, dass Sie Ihre Anlage beim Marktstammdatenregister anmelden müssen? Und das aus gutem Grund. Diese Registrierung ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sie hat auch einige Vorteile. Zum einen ermöglicht sie Transparenz im Energiemarkt. Zum anderen stellt sie sicher, dass Sie alle Vergütungen und Förderungen, die Ihnen zustehen, auch tatsächlich erhalten. Hier erfahren Sie wie die Anmeldung funktioniert und welchen Sinn das ganze hat.

Ein wichtiger Punkt zu Beginn: Eine nicht registrierte Photovoltaikanlage kann Sie Ihre Einspeisevergütung kosten, und es kann sogar Bußgelder geben.

1. Was ist das Marktstammdatenregister überhaupt?

Das Marktstammdatenregister, oder kurz MaStR, ist wie das große Adressbuch der Energiebranche. Es handelt sich um ein behördliches Register, in dem die Stammdaten aller Strom- und Gaserzeugungsanlagen in Deutschland erfasst werden. Das reicht von großen Windparks und Biomasseanlagen bis hin zu Ihrer privaten Photovoltaikanlage. Seit dem 31. Januar 2019 können alle Eintragungen nur noch über das Online-Portal www.marktstammdatenregister.de vorgenommen werden. Wenn Sie Ihre Anlage dort registrieren, wird sie sichtbar für die Energiewirtschaft und Sie können alle Vorteile nutzen, die sich daraus ergeben.

Marktstammdatenregister

1.1. Warum ist das Marktstammdatenregister wichtig?

Das Marktstammdatenregister ist aus mehreren Gründen wichtig:

  • Es vereinfacht Prozesse: Durch die zentrale Registrierung Ihrer Photovoltaikanlage beim MaStR werden viele Meldepflichten vereinheitlicht und vereinfacht.
  • Es erhöht die Datenqualität: Indem alle energiewirtschaftlichen Daten an einer Stelle gesammelt werden, können sie besser überprüft und verwaltet werden.
  • Es macht den Markt transparenter: Die im MaStR veröffentlichten Daten helfen dabei, den Energiemarkt transparenter zu gestalten und faire Preise zu gewährleisten.
  • Es schützt Ihre Privatsphäre: Persönliche Daten und Standortdaten von kleinen Anlagen mit einer Leistung von weniger als 30 Kilowatt-Peak werden nicht veröffentlicht.

Insgesamt trägt das Marktstammdatenregister dazu bei, den Energiemarkt effizienter, transparenter und fairer zu gestalten. Und ganz nebenbei vereinfacht es auch für Sie als Betreiber einer Photovoltaikanlage einige Prozesse und sorgt dafür, dass Sie keine wichtigen Förderungen und Vergütungen verpassen.

2. Muss wirklich jede Photovoltaikanlage ins Marktstammdatenregister eingetragen werden?

Das ist eine berechtigte Frage und die Antwort lautet: Ja, grundsätzlich müssen alle Photovoltaikanlagen im Marktstammdatenregister eingetragen werden, unabhängig von ihrer Größe. Dazu gehören also:

  • PV-Anlagen die direkt ins Stromnetz einspeisen
  • PV-Anlagen die zwar nicht einspeisen, aber an Ihrem Hausnetz angeschlossen sind, was wiederum mit der lokalen Versorgung verbunden ist
  • ... und ja, auch Balkon-Solaranlagen!

Das Gesetz ist hier sehr klar und sieht vor, dass sämtliche stromerzeugende Anlagen, die mit dem Stromnetz verbunden sind, in das Register aufgenommen werden müssen. Es geht hierbei nicht nur um Photovoltaikanlagen, sondern auch um andere Systeme wie Kleinwindkraftanlagen und Stromspeicher. So wird ein umfassendes Bild des deutschen Energiemarkts gewährleistet, und Sie als Betreiber oder Betreiberin können die Ihnen zustehenden Vergütungen und Zuschüsse in Anspruch nehmen.

2.1. Inselanlagen und andere Ausnahmen

Es gibt tatsächlich Ausnahmen, doch diese sind sehr spezifisch. Zum Beispiel müssen sogenannte "Inselanlagen" nicht registriert werden. Dabei handelt es sich um Photovoltaikanlagen, die völlig unabhängig vom Stromnetz agieren und beispielsweise in Berghütten, Wohnmobilen oder Gartenlauben zum Einsatz kommen. Doch in den meisten Fällen sollten Sie davon ausgehen, dass Ihre stromerzeugende Anlage im Marktstammdatenregister eingetragen werden muss.

Es ist wichtig zu beachten, dass nicht nur Betreiber von stromerzeugenden Anlagen im Marktstammdatenregister eingetragen sein müssen. Eine Vielzahl von Akteuren im Energiebereich, darunter Strom- und Gasnetzbetreiber, Stromlieferanten, Direktvermarkter, Stromgroßhändler, Bilanzkreisverantwortliche, Messstellenbetreiber und andere müssen ebenfalls im Marktstammdatenregister registriert sein.

Diese weitreichende Registrierungspflicht stellt sicher, dass eine umfassende und transparente Übersicht über die verschiedenen Aspekte des deutschen Energiemarktes verfügbar ist. Bei Unsicherheiten, ob Ihre Anlage registriert werden muss oder nicht, ist es immer ratsam, sich an einen Experten oder eine Expertin zu wenden.

3. Wer darf die Photovoltaikanlage im Marktstammdatenregister anmelden? Und wann muss das geschehen?

Das sind zwei sehr wichtige Fragen, wenn es um Ihre Photovoltaikanlage und das Marktstammdatenregister geht. Lassen Sie uns diese Fragen gemeinsam angehen.

3.1. Bin ich als Anlagenbesitzer verantwortlich oder gibt es auch andere Möglichkeiten?

Die Verantwortung für die Registrierung Ihrer Photovoltaikanlage im Marktstammdatenregister liegt grundsätzlich bei Ihnen als Anlagenbetreiber. Es ist Ihre Aufgabe, dafür zu sorgen, dass Ihre Anlage korrekt und fristgerecht im Register eingetragen wird. Sie können diese Aufgabe natürlich auch an einen Dienstleister delegieren, der sich um alle Formalitäten kümmert.

Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass Sie als Anlagenbetreiber trotzdem die endgültige Verantwortung tragen. Deshalb ist es empfehlenswert, sich regelmäßig zu vergewissern, dass alle Eintragungen korrekt und aktuell sind.

3.2. Gibt es bestimmte Fristen, die ich beachten sollte?

Ja, es gibt bestimmte Fristen, die Sie beachten sollten, um die ordnungsgemäße Registrierung Ihrer Photovoltaikanlage im Marktstammdatenregister sicherzustellen. Im Allgemeinen gilt:

  • Bei neu errichteten Anlagen: Die Anmeldung sollte idealerweise unmittelbar nach der Inbetriebnahme der Anlage erfolgen.
  • Bei bereits bestehenden Anlagen: Wenn Sie feststellen, dass Ihre Anlage noch nicht im Register eingetragen ist, sollten Sie dies so schnell wie möglich nachholen.

Bitte beachten Sie, dass die Nichtbeachtung dieser Fristen zu finanziellen Nachteilen führen kann, da dies Auswirkungen auf die EEG-Vergütung haben kann. Es ist also in Ihrem eigenen Interesse, diese Fristen einzuhalten und Ihre Photovoltaikanlage rechtzeitig im Marktstammdatenregister zu registrieren.

Noch einmal konkret: Wenn Sie eine Anlage zur Erzeugung von Strom oder Gas in Betrieb nehmen, müssen Sie diese innerhalb eines Monats danach auf einer speziellen Internetseite, dem Marktstammdatenregister, anmelden. Mit anderen Worten: Sie haben 30 Tage Zeit, nachdem Ihre Anlage läuft, um sie dort zu registrieren.

Aber wir empfehlen Ihnen, diese Anmeldung gleichzeitig mit der Inbetriebnahme Ihrer Anlage vorzunehmen. Das bedeutet, dass Sie idealerweise am Tag, an dem Sie Ihre Anlage in Betrieb nehmen, auch die Registrierung im Marktstammdatenregister durchführen sollten.

Falls Sie sehr vorausschauend sind und sicherstellen möchten, dass alles glatt läuft, haben Sie sogar die Möglichkeit, Ihre Photovoltaikanlage bis zu 14 Tage vor der tatsächlichen Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister anzumelden. Sie können diese als "geplante Inbetriebnahme" eintragen lassen. Das gibt Ihnen ein wenig Spielraum und hilft Ihnen, alles rechtzeitig und ohne Stress zu erledigen. Der allerletzte Termin, um Ihre Anlage rechtzeitig anzumelden, ist einen Monat nachdem sie in Betrieb genommen wurde. Nach diesem Zeitpunkt würden Sie die Frist verpassen und das könnte zu unerwünschten Konsequenzen führen. Deshalb ist es besser, die Anmeldung nicht zu lange aufzuschieben. 

Und bitte denken Sie daran: Wenn Sie unsicher sind oder Hilfe benötigen, zögern Sie nicht, einen Experten zu konsultieren. Ihre Photovoltaikanlage ist eine wertvolle Investition, und es ist wichtig, dass alles korrekt und ordnungsgemäß abgewickelt wird.

Anmeldung der Photovoltaik im Marktstammdatenregister

4. Schritt für Schritt: So tragen Sie Ihre Pv-Anlage ins Marktstammdatenregister ein

Um Ihre Photovoltaikanlage im Marktstammdatenregister anzumelden, benötigen Sie hauptsächlich Zugang zum Internet und den Zugang zur Webseite des Marktstammdatenregisters.

Im Groben sind drei Schritte nötig:

  1. Registrierung im Marktstammdatenregister 
  2. Als Anlagenbetreiber anmelden
  3. Ihre Photovoltaikanlage eintragen

Schritt eins und zwei fassen wir in der nächsten Überschrift zusammen.

4.1. Registrierung & Anmeldung als Anlagenbetreiber

  1. Besuchen Sie die Webseite des Marktstammdatenregisters.
  2. Klicken Sie auf "Registrieren" oder "Anmelden", wenn Sie bereits einen Account haben.
  3. Geben Sie alle notwendigen Daten ein.
  4. Nach der Eingabe Ihrer Daten, klicken Sie auf "Speichern" und anschließend auf "Eintrag bestätigen".
  5. Überprüfen Sie Ihre E-Mail-Adresse für eine Bestätigungsmail vom Marktstammdatenregister & bestätigen Sie diese durch Anklicken.
  6. Melden Sie sich auf der Webseite im Marktstammdatenregister an. 
  7. Klicken Sie auf Marktakteur erfassen und folgen Sie den Schritten.

Hilfreich ist folgendes Video: So funktioniert die Registrierung als Nutzer

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4.2. Die Eintragung der Photovoltaikanlage

Nach der Registrierung können Sie im Portal Ihre Photovoltaikanlage und Speicher registrieren. Für die Anmeldung im Marktstammdatenregister sollten Sie folgende Informationen parat haben:

  1. Ihre Kontaktdaten
  2. Standort der Anlage
  3. Technische Daten Ihrer Photovoltaikanlage (kWp) & des Wechselrichters (kW)
  4. Daten Ihres Netzbetreibers zu der PV-Anlage (Netzanschlussvertrag, Einspeisevertrag, Angaben aus den eMails)
  5. Datum der Inbetriebnahme & Rechnung des Solarteurs

Hilfreich ist folgendes Video: "So funktioniert die Eintragung Ihrer PV-Anlage"

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4.3. Was passiert nach der Anmeldung? Wie lange dauert es bis zur Bestätigung?

Nachdem Sie Ihre Anmeldung abgeschickt haben, sollten Sie eine Bestätigungsmail vom Marktstammdatenregister erhalten. Die endgültige Bestätigung Ihrer Anmeldung kann einige Tage dauern, da die eingereichten Informationen überprüft werden. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine finale Bestätigungsmail. Bitte denken Sie daran, regelmäßig Ihre E-Mails zu überprüfen, um sicherzustellen, dass Sie keine wichtigen Informationen oder Updates verpassen. 

5. FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Marktstammdatenregister

Jetzt möchten wir kur auf einige wichtige Fragen eingehen, die immer wieder aufkommen:

5.1. Muss ich den PV-Speicher einzeln oder mit der PV-Anlage zusammen eintragen?

Wenn Sie einen Batteriespeicher haben, müssen Sie diesen gesondert im Marktstammdatenregister anmelden. Das bedeutet, Sie müssen zwei Anmeldungen durchführen - eine für Ihre Photovoltaikanlage und eine weitere für Ihren Batteriespeicher.

Warum ist das notwendig? Nun, es geht um das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Das EEG gibt Ihnen das Recht auf eine bestimmte Vergütung für den Strom, den Sie mit Ihrer Photovoltaikanlage erzeugen und ins Stromnetz einspeisen. Aber um diese Vergütung zu bekommen, muss Ihre Anlage korrekt im Marktstammdatenregister angemeldet sein. Und dazu gehört auch der Batteriespeicher. Wenn Sie also den Batteriespeicher nicht separat anmelden, könnten Sie Probleme bekommen, die volle EEG-Vergütung zu erhalten.

5.2. Was passiert, wenn ich meine Anlage nicht oder zu spät anmelde?

Die fristgerechte Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage ist sehr wichtig. Sollten Sie Ihre Anlage nicht oder zu spät anmelden, kann dies Folgen haben:

  1. Sie könnten Ihre Einspeisevergütung verlieren oder diese könnte gekürzt werden.
  2. Es könnte ein Bußgeld verhängt werden.

5.3. Was muss ich tun, wenn sich Daten meiner Anlage ändern?

Wenn sich Daten Ihrer Anlage ändern, sollten Sie die Informationen im Marktstammdatenregister zeitnah aktualisieren. Hier sind die Schritte, die Sie befolgen sollten:

  1. Melden Sie sich im Marktstammdatenregister an.
  2. Wählen Sie die betreffende Anlage aus.
  3. Aktualisieren Sie die geänderten Daten und bestätigen Sie die Änderungen.

5.4. Wie kann ich meine Anlage aus dem Marktstammdatenregister austragen, wenn ich sie abbaue oder verkaufe?

Wenn Sie Ihre Anlage abbauen oder verkaufen, müssen Sie diese aus dem Marktstammdatenregister austragen. Hier sind die Schritte, die Sie befolgen sollten:

  1. Melden Sie sich im Marktstammdatenregister an.
  2. Wählen Sie die betreffende Anlage aus.
  3. Wählen Sie die Option "Anlage austragen" und folgen Sie den Anweisungen.

6. Ich habe eine Frage zum Marktstammdatenregister. Wer kann mir helfen?

Kein Problem. Unser Artikel geht ja nur auf die häufigsten Punkte ein und weitere Frage können auftreten. Hier finden Sie aber Ihre Antwort:

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