Normalerweise benötigen Photovoltaikanlagen keine Baugenehmigung. Doch unter bestimmten Voraussetzungen wird eine Genehmigung gefordert.
Ob eine Genehmigung nötig ist, hängt vor allem davon ab, wo und wie Ihre Photovoltaikanlage errichtet werden soll. Laut Baugesetzbuch (BauGB) ist der Bau der üblichen kleineren Photovoltaik-Aufdachanlagen von Privatleuten grundsätzlich genehmigungsfrei. Das gilt vor allem bei PV-Anlagen, wo die Photovoltaikmodule parallel zum Dach oder der Fassade angebracht werden. Allerdings gibt es Einschränkungen, die je nach Landesbauordnung unterschiedlich ausfallen und die gerade bei Solaranlagen greifen, bei denen die Kollektoren auf Ständern montiert werden.
1. Photovoltaikmodule und der Denkmalschutz
Außerdem müssen bei der Planung einer solchen Photovoltaikanlage der Denkmalschutz sowie örtliche Bebauungspläne beachtet werden. So kann eine Gemeinde den Bau einer PV-Anlage verwehren, wenn diese etwa den Charakter zum Beispiel des Dorfkerns verändert – auch wenn weder Dorfkern noch Ihr Gebäude unter Denkmalschutz stehen. Erste Auskünfte können routinierte Installateure geben, weitere Informationen liefern die örtlichen Bauämter und -verwaltungen.
1.1. Bauanzeige: eine Hilfe in kritischen Fällen
Unsicherheiten können bestehen wenn:
- die Photovoltaik-Anlage größer ausfallen und sich etwa über ein Dach eines Mehrfamilienhauses erstrecken soll
- eine Fassadenanlage geplant ist, die aus der Gebäudehülle herausragt;
- ein öffentliches Gebäude mit Photovoltaikmodulen versehen werden soll
- oder Gebäude unter Denkmalschutz steht.
In solchen Fällen können Sie eine Bauanzeige stellen. Das nimmt man nämlich die Behörden in die Pflicht. Diese müssen nun feststellen, ob die Photovoltaikanlage tatsächlich genehmigungspflichtig ist.
Selbstverständlich müssen bei der Installation alle anderen bestehenden Pflichten beachtet werden – Brandschutz, Statik; Standortsicherheit, Verkehrssicherheit, Grundstücksabstände.
1.2. Photovoltaik-Freiflächenanlagen sind immer genehmigungspflichtig
Große Photovoltaikanlagen wie Freiflächenanlagen und Solarparks sind immer genehmigungspflichtig. Auch wenn jedes Bundesland das Baurecht selbst regeln darf, ist uns keine Ausnahme in Deutschland bekannt.
2. Vorschriften zu Photovoltaik-Baugenehmigungen in den Bundesländern
Wir empfehlen einen kurzen Blick auf die Webseite Ihres zuständigen Bauamts oder auch einen Anruf. So sind Sie in jedem Fall auf der sicheren Seite, denn man wird Ihnen zuverlässige Auskunft über die Bauverordnung Ihres Bundeslands geben. Denn einige kleine Unterschiede gibt es schon.
Laut aktuellen Informationen gelten derzeit folgende Regelungen in den Bundesländern bezüglich einer Baugenehmigung von Photovoltaikanlagen:
Bundesland | Gesetz | Genehmigung |
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Baden-Württemberg | Landesbauordnung, LBO (§ 50 Abs. 1/Anhang 3c) |
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Bayern | Bayrische Landesbauordnung, BayBo (§ 57 Art. 1) |
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Berlin | Bauordnung für Berlin, BauOBln (§ 62 Abs. 1) |
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Brandenburg | Landesbauordnung, BbgBO (§ 55 Abs. 3) |
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Bremen | Landesbauordnung, BremLBO (§ 65 Abs. 2) |
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Hamburg | Hamburgische Bauordnung, HBauO (§ 60 Abs. 1 u. 2) |
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Hessen | Hessische Bauordnung, HBO (§ 54 Abs. 1) |
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Mecklenburg-Vorpommern | Landesbauordnung, LBauO M-V (§ 61 Abs. 2) |
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Niedersachsen | Niedersächsische Bauordnung, NbauO (§ 69 Abs. 2) |
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Nordrhein-Westfalen | Bauordnung, BauO NRW (§ 65 Abs. 1) |
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Rheinland-Pfalz | Landesbauordnung, LBauO (§ 62 Abs. 1) |
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Saarland | Bauordnung für das Saarland, LBO (§ 61 Abs. 1) |
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Sachsen | Sächsische Bauordnung, SächsBO (§ 61 Abs. 1) |
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Sachsen-Anhalt | Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt, BauO LSA (§ 60 Abs. 2) |
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Schleswig-Holstein | Landesbauordnung, LBO (§ 63 Abs. 1) |
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Thüringen | Thüringer Bauordnung, ThürBO (§ 63 Abs. 2) |
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