Gemeinden mit Photovoltaik-Anlagen profitieren ab 2013 auch von Gewerbesteuer-Einnahmen. Das vom Bundestag im Oktober 2012 beschlossene Gewerbesteuer-Splitting von Photovoltaik-Anlagen macht das möglich. Bisher floss die Gewerbesteuer allein an die Gemeinde, in welcher der Anlagenbetreiber seinen Firmensitz hat. Zukünftig sollen 70 Prozent der Gewerbesteuereinnahmen in der Standortgemeinde und 30 Prozent in der Betreibergemeinde entfallen. Hintergrund für das Steuerregelung ist, dass die Gemeinden. die ihre Fläche für Solarparks zur Verfügung stellen, beim den Steuereinahmen meistens leer ausgingen, da die Firmensitze der Solarpark-Betreiber nur selten mit dem Standort übereinstimmen. Die neue Regelung gilt zunächst nur für Neuanlagen. Ab 2023 gilt sie für alle Solaranlagen. Mehr Informationn: www.bundestag.de
Bundestag beschließt Gewerbesteuer-Splitting für Solaranlagen
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