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Tipps zu Förderungen für Solarthermie in 2024!

Inhaltsverzeichnis:
Quiz zu dieser Seite

Solarthermieanlagen lohnen sich - teilweise speziell dann, wenn Förderung in Anspruch genommen wird. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Solarthermie-Förderungen es gibt.

1. BAFA-Förderungen für Solarthermie-Projekte

Die bekannteste und bundesweite Förderung der BAFA möchten wir auf dieser Seite kurz vorstellen. Nachfolgend finden Sie die aktuellsten Informationen von der BAFA-Webseite.

1.1. Basisförderung von Solarkollektoranlagen der BAFA

Die Basisförderung für die Errichtung oder Erweiterung Ihrer Solarkollektoranlage erhalten Sie, wenn in Ihrem Gebäude, zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der neuen Anlage bereits seit mindestens 2 Jahren ein anderes Heizungs- oder Kühlsystem installiert war (Gebäudebestand). Es sind nur solche Anlagen förderfähig, die der Bereitstellung des Wärmebedarfs für Heizung und/oder Warmwasserbereitung oder des Kältebedarfs für Kühlung von Gebäuden dienen.

Solarkollektorlagen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung
Solarkollektoranlagen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung bis 40 Quadratmeter müssen eine Mindestkollektorfläche von 3 Quadratmeter und einen Wärmespeicher mit einem Mindestspeichervolumen von 200 Litern aufweisen. Als Basisförderung werden bei Erstinstallationen bis zu 50 Euro je angefangenem Quadratmeter Bruttokollektorfläche,  mindestens jedoch 500 Euro gewährt.

Solarkollektoranlagen für die Heizungsunterstützung, solare Kühlung oder Zuführung in ein Wärmenetz
Bei der Erstinstallation von Solarkollektoranlagen bis 40 Quadratmeter beträgt die Förderung 140 Euro je angefangenem Quadratmeter Bruttokollektorfläche, mindestens jedoch 2.000 Euro. Die Mindestförderung gilt nicht für Luftkollektoren. Folgende Mindestvoraussetzungen bezüglich der Bruttokollektorfläche und des Wärmespeichervolumens (bezogen auf Wasser als Wärmespeichermedium) müssen erfüllt und nachgewiesen worden sein: Bei Vakuumröhren- und Vakuumflachkollektoren: mindestens 7,0 Quadratmeter und mindestens 50 Liter je Quadratmeter Bruttokollektorfläche; bei Flachkollektoren: mindestens 9,0 Quadratmeter und mindestens 40 Liter je Quadratmeter Bruttokollektorfläche.

Erweiterung von Solarkollektoranlagen
Für die Erweiterung von bereits in Betrieb genommenen Solarkollektoranlagen um mindestens 4 bis zu 40 Quadratmeter Bruttokollektorfläche beträgt die Förderung 50 Euro je zusätzlich installierter Quadratmeter Bruttokollektorfläche.

Es wird empfohlen vor dem Kauf eines bestimmten Produktes eines Herstellers, zu überprüfen, ob die entsprechende Anlage überhaupt förderfähig ist:
Übersicht der BAFA

Die Antragstellung ist unter Verwendung des vorgeschriebenen aktuellen Antragsformulars des Bundes vorzunehmen, was Sie auf auf der Webseite des BAFA finden. Bei Antragstellung nach Inbetriebnahme der Anlage ist die Fachunternehmererklärung zwingender Bestandteil des Antrages.

2. KfW-Förderungen für die Solarthermie

Die KfW ist eine große Förderbank und untersteht dem Bundesministerium für Finanzen. Es folgen Auszüge aus den aktuellen Fördermöglichkeiten für Solarthermieanlagen.

Solar-Förderkredit 152: Energieeffizient Sanieren

Dieses Förderprogramm ist für einzelne Maßnahmen zur Zusammenhang mit Energieeinsparung, Umbau oder Sanierung gedacht. Der Austausch einer Heizung und die Kombination der neuen Heizung mit einer Solarthermieanlage gehören zu diesen Maßnahmen. Voraussetzung ist der Bau des Hauses vor 2002 (Ferienhäuser oder Nicht-Wohngebäude sind ebenfalls ausgeschlossen). Gefördert wird mit einem  sehr zinsgünstigen Darlehen bis zu 50.000 Euro. Die Kombinationsmöglichkeit mit BAFA-Mitteln ist jedoch nicht möglich.

Solar-Förderung Kredit 271 - 281: Erneuerbare Energien – Premium

Mit dem Förderprodukt Erneuerbare Energien – Premium fördern wir Ihre Investitionen zur Nutzung von Wärme aus regenerativen Energien. Zu den geförderten Vorhaben gehören: große Solarkollektoranlagen

Das Wichtigste in Kürze
ab 1,00 % effektiver Jahreszins, für Investitionen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt, insbesondere für Unternehmen und Kommunen, attraktive Tilgungszuschüsse, mit Zinsvorteil für kleine Unternehmen

Mit dem Förderprodukt Erneuerbare Energien – Premium fördern wir:
Unternehmen, Privatpersonen und Freiberufler, Landwirte, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und Gemeindeverbände, Gemeinnützige Antragsteller und Genossenschaften.

Solarthermie-Förderung Kredit 270 - 274: Erneuerbare Energien – Standard

Mit dem Förderprodukt Erneuerbare Energien – Standard fördern wir Anlagen zur Stromerzeugung aus regenerativen Energien, zum Beispiel aus: Sonne

Das Wichtigste in Kürze
ab 1,21 % effektiver Jahreszins, Kredit bis zu 50 Mio. Euro pro Vorhaben, geeignet für Unternehmen jeder Größe, langfristig günstige Zinsen bis zu 20 Jahre
Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie zumindest einen Teil des Stroms in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Deutsche Unternehmen erhalten die Förderung ebenfalls für Investitionen im Ausland. Ausländische Unternehmen erhalten die Förderung für Investitionen in Deutschland und im grenznahen Bereich von 50 km.

Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für:gebrauchte Anlagen, solarthermische Anlagen zur privaten Selbstnutzung (Ein- und Zweifamilienhäuser fördern wir mit den Förderprodukten Energieeffizient Sanieren – Kredit 151/152 und Energieeffizient Bauen 153)

Solarförderung Kredit 167: Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit

Was fördern wir?
Wir fördern den Einbau einer neuen Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien, wenn Ihre bestehende Heizungsanlage vor dem 01.01.2009 installiert wurde. Als Einzelmaßnahmen fördern wir zum Beispiel folgende Heizungsanlagen: thermische Solarkollektoranlagen bis 40 m2 Bruttokollektorfläche (inklusive Anlage zur ausschließlichen Trinkwarmwasserbereitung), kombinierte Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien und fossiler Energieträger. Wenn Sie sanierten Wohnraum kaufen, können die Kosten der neuen Heizungsanlage gefördert werden, wenn diese gesondert ausgewiesen sind (zum Beispiel im Kaufvertrag).

Dieses Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
Ferienhäuser und -wohnungen, Umschuldungen bestehender Kredite, Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben

Das Wichtigste in Kürze
1,46 % effektiver Jahreszins, für alle, die ihre Heizungsanlage in Wohngebäuden auf erneuerbare Energien umstellen, bis 50.000 Euro für jede Wohneinheit, bis zu 10 Jahren Kreditlaufzeit bei festem Zinssatz

3. Förderungen in einzelnen Bundesländern

3.1. Baden-Württemberg

Das Bundesland Baden-Württemberg fördert über die staatliche L-Bank. Es folgen Auszüge aus dem Solarthermie-Förderprogramm:

Solarthermie-Förderung über die L-Bank in Baden-Württemberg

Private Hauseigentümer, die mit erneuerbaren Energien heizen wollen, erhalten ein Förderdarlehen. Damit können Sie die Heizungsanlage und deren Einbau finanzieren. Gefördert werden zum Beispiel solarthermische Anlagen, Biomasseanlagen oder Wärmepumpen. Die KfW-Bankengruppe stellt der L-Bank für dieses Programm günstige Refinanzierungsmittel zur Verfügung.

Was wird von uns gefördert?
Gefördert wird der Einbau von Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien. Förderfähige Anlagen: Solarthermische Anlagen zur Warmwassererzeugung und/oder Raumheizung. Die Anlagen müssen bestimmte technische Voraussetzungen erfüllen. Nähere Angaben finden Sie in dem Merkblatt, das Sie am Ende der Seite herunterladen können. Sie müssen die  Anlage von einem Fachunternehmen einbauen lassen. Nicht gefördert werden Eigenbauanlagen und Eigenleistungen beim Einbau der Anlage. Ihr Handwerker muss nach Einbau der Anlage einen hydraulischen Abgleich vornehmen. Die L-Bank fördert alle Kosten für die Anlage selbst und für alle Maßnahmen, die unmittelbar damit zusammenhängen. Bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten kann die gesamte Anlage finanziert werden, auch wenn nur eine Wohneinheiten selbst genutzt wird. Förderfähige Gebäude: Gefördert werden Wohngebäude mit bis zu 3 Wohneinheiten. Mindestens eine der Wohneinheiten muss vom Antragsteller selbst genutzt werden. Das Gebäude muss in Baden-Württemberg liegen.

Wer wird von uns gefördert?
Gefördert werden natürliche Personen, die die Investition vornehmen, also den Einbau der Heizung in Auftrag geben und die Rechnungen bezahlen. Die Personen müssen selbst in der Immobilie wohnen. Es ist nicht mehr notwendig, dass die Antragsteller auch Eigentümer der Immobilie sind.

Welche Fördermittel erhalten Sie und zu welchen Bedingungen?
Sie erhalten über Ihr Finanzierungsinstitut (zum Beispiel Hausbank) ein Förderdarlehen mit verbilligten Sollzinsen.

3.2. Bayern

Das Bundesland Bayern fördert die Solarthermie indirekt über das 10.000-Häuser-Programm im Programmteil "EnergieSystemHaus". Es geht dabei um die umfassende energetische Sanierung oder den Neubau eines Hauses. Dabei kann die Solarthermie ein Bestandteil der Energieeffizienz darstellen.

Solarthermie-Förderung über das bayrische 10.000-Häuser-Programm

INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG
Wenn Sie als Eigentümer Ihr Haus aus energetischer Sicht fit für die Zukunft machen möchten, können Sie den Programmteil "EnergieSystemHaus" des 10.000-Häuser-Programms in Anspruch nehmen. Dazu müssen Sie Ihr Ein- oder Zweifamilienhaus umfassend energetisch sanieren bzw. ein energieeffizientes Haus bauen und hierfür jeweils ein KfW-Programm zur Förderung als Effizienzhaus in Anspruch nehmen.
Voraussetzung für die Förderung ist die Begleitung des Vorhabens durch einen Energieberater/Sachverständigen und die Förderung als KfW-Effizienzhaus. Folgende KfW-Effizienzhaus-Niveaus müssen erreicht werden:
- Sanierung: mindestens KfW-Effizienzhaus Niveau 115
- Neubau: mindestens KfW-Effizienzhaus-Niveau 55.
Mit einem "TechnikBonus" wird der Einsatz eines innovativen Heiz-/Speicher-Systems gefördert, das die Speicherung von Energie sowie gegebenenfalls die Flexibilisierung des Energiebezugs (intelligente Steuerung) ermöglicht. Dadurch kann Ihr Gebäude z. B. den Energiebezug aus den öffentlichen Stromnetzen reduzieren bzw. sich sogar selbst versorgen. Auch wird eine Anpassung des Energiebezugs an die stark schwankende Verfügbarkeit von erneuerbaren Energien ermöglicht.

Förderbetrag
Solarwärmespeicherung - Solarthermieanlage mit Wärmespeicher: 1.000 – 9.000 €

3.3. Berlin

Der Berliner Gas- und Wärmeversorger GASAG fördert für Gewerbebetriebe Energiekonzepte in Verbindung mit Solarthermieanlagen. Mehr Informationen erhalten Sie hier.

3.4. Brandenburg

In Brandenburg ist uns aktuell keine Solarthermie-Förderung bekannt.

3.5. Bremen

In Bremen ist uns aktuell keine Solarthermie-Förderung bekannt.

3.6. Hamburg

In Hamburg gibt es das Förderprogramm "Erneuerbare Wärme". Die Solarförderung wird von der Hamburgischen Investitions- und Förderbank angeboten.

Solarthermie-Förderung über die Hamburgische Förder- und Investitionsbank

Erneuerbare Wärme
Das Förderangebot im Programm "Erneuerbare Wärme" setzt sich aus den drei Modulen Solarthermie und Heizungsmodernisierung, Bioenergie und Wärmenetze sowie Anlagenkombinationen mit Wärmepumpen zusammen.
Für eine Förderung kommen Grundeigentümer in Hamburg oder dinglich Verfügungsberechtigte infrage. Außerdem sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (sowohl Klein- und mittlere Unternehmen (KMU) als auch große Unternehmen) und Organisationen mit vergleichbarer Zielrichtung förderberechtigt.

Modul Solarthermie und Heizungsmodernisierung
Gefördert wird die Installation thermischer Solaranlagen in Hamburg. Zusätzlich wird der Austausch bestehender Heizungen gegen emissionsärmere Anlagen gefördert, wenn gleichzeitig eine thermische Solaranlage installiert wird.

Was fördern wir?
- Im Gebäudebestand: heizungsunterstützende solarthermische Anlagen, bei Wohngebäuden ab drei Wohnungen auch reine Warmwasseranlagen
- Im Neubau wie auch im Gebäudebestand: solarthermische Anlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme und / oder -kälte
- Im Neubau wie auch im Gebäudebestand: Solarthermie-Monitoring

Solarthermie-Zuschuss:
- 100,- € je m² Aperturfläche (Kollektoreintrittsfläche)

Monitoring-Zuschuss:
Ein Solarthermie-Monitoring wird mit einem zusätzlichen Zuschuss gefördert in Höhe von
- 1.750,- € bei Anlagen mit einer Aperturfläche von 20 bis zu 100 m²,
- 2.600,- € bei Anlagen mit einer Aperturfläche von 100 bis 200 m².
- Bei Anlagen mit einer Aperturfläche von mehr als 200 m² erfolgt die Festlegung des Zuschusses einzelfallbezogen.

Austausch heizungstechnischer Anlagen:
Neue Heizungsanlagen werden gefördert, wenn sie als Ersatz bestehender Heizungen und in Kombination mit gleichzeitig geförderten Solaranlagen installiert werden. Der Zuschuss beträgt:
- 90,- € je m² Aperturfläche für Holzpelletheizungen; mindestens 1.500,- € und höchstens 7.500,- €.
- 60,- € je m² Aperturfläche für alle anderen förderfähigen Heizungsanlagen sowie beim Anschluss an ein Wärmenetz mit einem Primärenergiefaktor von höchstens 0,75; mindestens 1.000,- € und höchstens 5.000,- €.

3.7. Hessen

Das Land Hessen verweist derzeit auf die Förderungen des Bundes (siehe auf dieser Seite Punkt 1 BAFA-Förderung).

3.8. Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es derzeit keine Solarwärme-Förderung für Privatleute. 

Solarwärme-Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Mit der Richtlinie zur Gewährung von Darlehen bietet die Landesregierung zinsgünstige Darlehen zur Realisierung von Klimaschutz-Vorhaben. Gefördert werden Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern, die der direkten oder indirekten Einsparung von Treibhausgasen dienen. Dazu gehören unter anderem Maßnahmen zur Nutzung und Speicherung erneuerbarer Energien sowie Pilot- und Demonstrationsprojekte.

Antragsberechtigt sind Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die in Mecklenburg-Vorpommern eine Betriebsstätte unterhalten sowie Vereine, Verbände und gemeinnützige Stiftungen und Gesellschaften.

Die Förderung erfolgt in Form eines rückzahlbaren Ratendarlehens aus Mitteln des "Europäischen Fonds für regionale Entwicklung" (EFRE). Die Darlehen werden zu einem niedrigen Zinssatz ab 0,5 Prozent nach Anwendung eines risikogerechten Zinssystems vergeben. Die Tilgung erfolgt in vierteljährlichen Raten, wobei maximal zwei tilgungsfreie Jahre gewährt werden können.

Eine gleichzeitige Beantragung von Fördermitteln nach beiden Richtlinie ist möglich; so können die direkte Förderung und ein Darlehen kombiniert werden. Anträge sind jeweils an das Landesförderinstitut M-V zu richten.

Für das Förderprogramm nach der Regenerativen Energieversorgungsförderrichtlinie stehen Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zur Verfügung, um Projekte zur Reduzierung von CO2-Emissionen in Kommunen im ländlichen Raum zu unterstützen.

Gefördert werden investive Maßnahmen zur Nutzung von regenerativen Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung, insbesondere Biomassenutzung (zum Beispiel Holzpellets, Holzscheitheizanlagen), Sonnenenergienutzung (Solarthermie) und oberflächennahe Geothermie sowie Wärmepumpen. Darüber hinaus werden kleine Infrastrukturmaßnahmen im Zusammenhang mit der Nutzung von Biomasse zur Wärmeerzeugung, insbesondere Nahwärmenetze und Speicher sowie Vorplanungsstudien oder Machbarkeitsstudien zum Aufbau lokaler, regenerativer Energieversorgungsstrukturen sowie Energiemanagementuntersuchungen gefördert.

Förderfähig sind Projekte von Kommunen und Gemeindeverbänden bis 10 000 Einwohnern, sofern diese nicht wirtschaftlich tätig sind. Für diese bietet die Richtlinie die Möglichkeit einer Anteilfinanzierung über einen Zuschuss im investiven Bereich effektiv mit 67,5 Prozent, für Studien mit 75 Prozent. Die Antragstellung ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg in Rostock möglich.

3.9. Niedersachsen

Bis vor Kurzem informierte die niedersächsische NBank noch auf Ihrer Webseite zu Solarförderungen. Doch diese Informationen sind nicht mehr abrufbar. Vermutlich sind die Förderporgramme ausgelaufen.

3.10. Nordrhein-Westfalen

In NRW gibt es das Förderprogramm für erneuerbare Energien namens "progres.nrw".

Für die Installation einer Solarthermieanlage gibt es maximal 90 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche. Kombination mit BAFA-Förderung, Förderungen des Bundes oder dem KfW-Förderprogramm 167 sind möglich. Anlagen zur Erzeugung von Prozesswärme werden übrigens auch gefördert.

Wichtig:

  • Förderantrag stellen, bevor die Solarthermieanlage gekauft bzw. installiert wird.
  • Das Projekt darf erst begonnen werden, wenn der Antrag bewilligt ist.
  • Anträge stellen bei: Bezirksregierung Arnsberg

Voraussetzungen:

  • Solarthermie für ein Bestandsgebäude.
  • Anlagen auf Wohngebäuden müssen der Heizunterstützung dienen.
  • Kollektorfläche von 9 bis 20 Quadratmetern pro Wohneinheit.
  • Wohnsitz oder Unternehmenssitz des Antragstellers in NRW.
Förderung der Solarthermie in Nordrhein-Westfalen

Mit dem Programm soll die breite Markteinführung der vielen anwendbaren Techniken zur Nutzung unerschöpflicher Energiequellen und der rationellen Energieverwendung beschleunigt werden, um somit einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz und zur Reduktion der CO2-Emissionen zu leisten. Dabei sollen die Anlagentechniken in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander zur Anwendung kommen.

Das Programm progres.nrw bietet eine breite Palette von Förderangeboten, um den effizienten Umgang mit Energie und den Einsatz von regenerativen Energien in NRW voranzubringen, und ist damit wichtigstes Förderinstrument für Unternehmen, Verbraucher und Kommunen. Das Förderprogramm wird regelmäßig aktualisiert und so an die sich ändernden Rahmenbedingungen flexibel angepasst. Es richtet sich vorrangig an kleine und mittelständische Unternehmen, Kommunen und Privatpersonen.

3.11. Rheinland-Pfalz

Das "Förderprogramm für hochenergieeffiziente Gebäude in Rheinland-Pfalz", durch welches auch Solarthermieanlagen gefördert wurden, scheint derzeit nicht mehr angeboten zu werden.

3.12. Saarland

Die Förderung "Klima Plus Saar" im Saarland ist ausgelaufen und kann daher nicht mehr beantragt werden.

3.13. Sachsen

Die Sächsische AufbauBank bietet ein Klimadarlehen, welches auch die Förderung für Solarkollektoranlagen beinhaltet.

Klimadarlehen in Sachsen

Was wird gefördert?
Die Nutzung erneuerbarer Energien zum Beispiel durch die Errichtungen von Photovoltaik-, Solarkollektor-, Biomasse- und Biogasanlagen.

Wer ist antragsberechtigt?
Natürliche Personen, Unternehmen und Gemeinden

Gegenstand der Förderung
Es können unter anderem folgende Anlagen/Projekte gefördert werden:
- größere Photovoltaikanlagen
- größere Solarkollektoranlagen

Förderart und -höhe
Die Finanzierung erfolgt über:
- Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
- Darlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank
- Förderergänzungsdarlehen der SAB
Die Darlehensbeträge und -konditionen richten sich nach den Regelungen der jeweiligen Programme und werden für das konkrete Vorhaben individuell zusammengestellt.
Der Finanzierungsbedarf sollte in der Regel 50.000 € nicht unterschreiten.

3.14. Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt ist uns derzeit keine spezielle Förderung für Solarthermieanlagen bekannt.

3.15. Schleswig-Holstein

Das Land Schleswig-Holstein verweist derzeit auf die Förderprogramme der KfW und der BAFA (siehe weiter oben auf dieser Seite).

3.16. Thüringen

In Thüringen wird die Solarwärme über das Programm "1.000 Dächer" gefördert.

Klimadarlehen in Thüringen

Was wird gefördert:
...Gefördert werden kann die Errichtung von Solarthermieanlagen zur Wärmeerzeugung auf Dächern und an Fassaden von Gebäuden und auf baulichen Anlagen, die sich im Eigentum der unter "Zielgruppe" aufgeführten juristischen Personen befinden.

Zielgruppe:
- kommunale Thüringer Gebietskörperschaften und deren Eigenbetriebe
- kommunale Zweckverbände mit Sitz in Thüringen
- Unternehmen, an denen mehrheitlich Thüringer Kommunen beteiligt sind und die gleichzeitig einen Umsatz von 50 Mio. Euro/ p. a. und eine Anzahl von 250 Beschäftigten unterschreiten
- gemeinnützige Organisationen
- Kirchen im Sinne von § 1 Thüringer Kirchensteuergesetz
- Genossenschaften und Vereinigungen von Personen, ungeachtet ihrer Rechtsform, die ihren Sitz in Thüringen haben und die das Errichten und Betreiben von Bürgersolaranlagen zum Zweck haben

Voraussetzungen:
- das Vorhaben muss in Thüringen durchgeführt werden
- die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mehr als 10.000 Euro betragen (Solarthermieanlagen)
- der Fördersatz sollte nicht weniger als 10 % betragen
- SOLAR-KEYMARK-Zertifizierung bei Solarthermiekollektoren

Förderfähig sind:
- Anschaffung der Solaranlage nebst erforderlichem Zubehör
- Ausgaben für die Installation
- Ausgaben für Beschilderung bzw. Visualisierung Hausanschlusskosten
- Wärmespeicher, einschließlich aller für den ordnungsgemäßen Betrieb notwendigen Systemkomponenten
- Planungsleistungen (nach HOAI) in Höhe von bis zu 10 % der zuwendungsfähigen Herstellungskosten

Wie viel wird gefördert:
Als vorhabenbezogene, nicht rückzahlbare Anteilsfinanzierung aus Mitteln des Freistaates Thüringen können Zuwendungen auf die förderfähigen Gesamtausgaben gewährt werden:
für Solarthermieanlagen ein Zuschuss von bis zu 30 %
- für Kombi-/Hybridanlagen ein Zuschuss von bis zu 30 %

Der maximal mögliche Zuschuss je Förderfall beträgt 100.000 Euro.

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