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Ü20: PV-Anlagen nach dem Ende der EEG-Förderung

Inhaltsverzeichnis:

Haben Sie sich jemals gefragt, was mit diesen Solaranlagen passiert, die schon über 20 Jahre alt sind? Wenn diese Frage Ihre Neugier weckt oder wenn Sie einfach nur einen Einblick in die Entwicklung der erneuerbaren Energien in Deutschland gewinnen möchten, dann sind Sie hier genau richtig! Möchten Sie wissen, was mit Ihrer Anlage zu tun ist, wenn die 20 Jahre erreicht sind? Wir laden Sie ein, mit uns in die Welt der Ü20-PV-Anlagen einzutauchen und das Rätsel der EEG-Förderung.

Was genau ist eigentlich eine Ü20-PV-Anlage? Der Begriff "Ü20" steht für "über 20 Jahre", was bedeutet, dass es sich bei diesen Photovoltaikanlagen um solche handelt, die bereits über 20 Jahre in Betrieb sind. Sie haben also schon viele Sonnenstunden eingefangen und in sauberen Strom verwandelt. Ihre besondere Bedeutung ergibt sich daraus, dass die Vergütungsfristen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) nach dieser Zeit auslaufen.

PV nach 20 Jahren

Das bringt uns zum nächsten Punkt, dem EEG. Dieses Gesetz wurde im Jahr 2000 in Deutschland eingeführt, um den Ausbau von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien zu fördern. Es legte unter anderem feste Vergütungssätze für Strom aus erneuerbaren Quellen fest und garantierte diese für 20 Jahre. Die Idee dahinter war, den Investoren eine sichere und planbare Rendite zu bieten und so den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen. Das funktionierte sehr gut und führte zu einem enormen Ausbau der Photovoltaik in Deutschland. Aber wie alle guten Dinge hat auch die EEG-Förderung ihr Ende. Genau gesagt, nach 20 Jahren.

  • Für die ersten Anlagen, die im Jahr 2000 in Betrieb genommen wurden, lief die Förderung also im Jahr 2020 aus.
  • Seitdem betrifft dieses "EEG-Ende" jedes Jahr weitere Photovoltaikanlagen, die ihre 20-jährige Laufzeit erreichen.

Was passiert nun mit diesen Ü20-PV-Anlagen? Das führt uns zum Jahressteuergesetz 2022. Vor diesem Gesetz gab es Unsicherheiten und Schwierigkeiten für die Betreiber von Ü20-Anlagen. Der Weiterbetrieb der Anlagen war oft wirtschaftlich nicht mehr attraktiv, da der erzeugte Strom nur noch zu Börsenpreisen verkauft werden konnte, die weit unter den ursprünglichen EEG-Vergütungssätzen lagen.

Das Jahressteuergesetz 2022 hat hier einige wichtige Änderungen eingeführt. Einer der größten Vorteile ist, dass Ü20-Anlagen jetzt steuerliche Vorteile genießen können. Zum Beispiel wurden die Abschreibungsmöglichkeiten verbessert, und es wurde klargestellt, dass der Eigenverbrauch von Strom aus diesen Anlagen nicht der Energiesteuer unterliegt. Diese Änderungen machen den Weiterbetrieb von Ü20-PV-Anlagen wesentlich attraktiver.

Das Thema Photovoltaik und erneuerbare Energien ist komplex, aber auch unglaublich spannend. Es ist ein Bereich, in dem wir alle einen Beitrag zum Schutz unseres Planeten leisten können, und ich hoffe, dass dieser Text Ihnen einen kleinen Einblick in einige der aktuellen Entwicklungen gegeben hat.

1. Was passiert nach dem Ende der EEG-Förderung?

Zur Erinnerung: Wer eine PV-Anlage errichtet, erhält eine garantierte Vergütung für jede eingespeiste Kilowattstunde über einen Zeitraum von 20 Jahren. Nach 20 Jahren läuft die EEG-Förderung aus. Das bedeutet aber nicht, dass die Anlage nicht mehr genutzt werden kann, sondern dass der Betreiber keine garantierte Einspeisevergütung mehr erhält.

Nun stehen Anlagenbetreiber vor der Frage, wie sie mit ihrer Ü20-PV-Anlage weiter verfahren sollen. Sie können den erzeugten Strom:

  1. selbst verbrauchen
  2. ins Netz einspeisen (dann allerdings zum Marktpreis, der oft deutlich unter der bisherigen Einspeisevergütung liegt)
  3. oder die Anlage stilllegen

Post-EEG Was mache ich mit der PV-Anlage?

1.1. Die befristete Anschlussregelung und der 'Jahresmarktwert Solar'

Um die Betreiber von Ü20-Anlagen zu unterstützen, hat der Gesetzgeber eine befristete Anschlussregelung geschaffen. Sie gilt für Anlagen, deren EEG-Förderung zwischen 2021 und 2026 ausläuft, und sieht eine Anschlussvergütung vor, die sich am "Jahresmarktwert Solar" orientiert. Dieser Wert bildet die durchschnittlichen Erträge ab, die mit Solarstrom am Strommarkt erzielt wurden.

1.2. Begriffsdefinitionen: Volleinspeisung, Eigenversorgung, Jahresmarktwert Solar, Anschlussvergütung

  • Volleinspeisung bezeichnet das Modell, bei dem der gesamte Strom, den eine Photovoltaikanlage produziert, ins Netz eingespeist wird.

  • Eigenversorgung hingegen bedeutet, dass der erzeugte Strom zunächst selbst genutzt wird und nur der Überschuss ins Netz eingespeist wird.

  • Der Jahresmarktwert Solar ist der Durchschnittspreis, den Strom aus Photovoltaikanlagen im vergangenen Kalenderjahr am Markt erzielt hat. Siehe: https://www.netztransparenz.de/EEG/Marktpraemie/Marktwerte 

  • Die Anschlussvergütung ist die Vergütung, die Betreiber von Ü20-Anlagen nach Auslaufen der EEG-Förderung erhalten. Sie orientiert sich am Jahresmarktwert Solar.

1.3. Wie der Marktwert Solar berechnet wird und welche Kosten darin einbezogen sind

Der Jahresmarktwert Solar ergibt sich aus den durchschnittlichen Erlösen, die mit Strom aus Photovoltaikanlagen am Strommarkt erzielt werden. Dieser Wert wird von der Bundesnetzagentur veröffentlicht und berücksichtigt sowohl die Erlöse aus der Direktvermarktung von Solarstrom als auch die Erlöse aus der regulären Strommarktteilnahme von Solarstrom.

Die Berechnung des Jahresmarktwerts Solar ist komplex und nimmt eine Vielzahl von Faktoren in Betracht, darunter die Entwicklung der Strompreise, die Verfügbarkeit von Solarstrom und die Nachfrage nach Solarstrom. Hierbei werden keine Kosten berücksichtigt, da es sich um einen Wert handelt, der die Erlöse widerspiegelt und nicht die Kosten.

2. Handlungsoptionen nach 20 Jahren

Jetzt möchten wir uns die Optionen ansehen, welche sich für die alte PV-Anlage ergeben. 

  1. Volleinspeisung ins Netz 
  2. Eigenverbrauch
  3. die Anlage stilllegen

Die Entscheidung für oder gegen den Weiterbetrieb einer Ü20-Anlage ist nicht nur eine Frage der Wirtschaftlichkeit. Vielleicht ist es Ihnen auch wichtig, einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Energiewende zu leisten. In diesem Fall könnte es sich lohnen, die Anlage weiter zu betreiben, auch wenn die finanzielle Rendite nicht mehr so hoch ist wie in den ersten 20 Jahren.

Die genaue Kalkulation der Einnahmen und Ausgaben hängt von vielen Faktoren ab, insbesondere von der Größe Ihrer Anlage, dem Standort, der Ausrichtung und dem Wetter. Bei der Volleinspeisung müssen Sie mit einer niedrigeren Vergütung rechnen. Bei der Umstellung auf Eigenverbrauch sollten Sie den Anteil des selbst verbrauchten Stroms und die Einsparung bei den Stromkosten berücksichtigen.

2.1. Möglichkeit 1: Weiterbetrieb der Anlage und Volleinspeisung

Eine Option ist es, Ihre Ü20-Anlage weiterhin in Betrieb zu nehmen und den erzeugten Strom vollständig ins Netz einzuspeisen. Hierbei erhalten Sie die Anschlussvergütung, die sich am Jahresmarktwert Solar orientiert. Allerdings ist dieser meist deutlich niedriger als die ursprüngliche EEG-Vergütung.

2.1.1. Lohnt sich die Volleinspeisung des PV-Stroms nach 20 Jahren?

Um diese Frage zu beantworten, nehmen wir einmal an, dass Sie eine Ü20-PV-Anlage mit einer Leistung von 3 kWp oder 5 kWp betreiben. Da die Leistung mit zunehmender Betriebsdauer abnimmt, liegt der Anlagenertrag nur noch bei 85%, das heißt, pro kWp werden jährlich 850 kWh erzeugt. Wenn Sie diese erzeugten kWh voll einspeisen, erhalten Sie den Jahresmarktwert Solar, der aktuell bei ca. 9,5 Cent / kWh liegt, zuzüglich 0,4 Cent Kostenpauschale für den Netzbetreiber. Bei größeren Anlagen könnte zwar ein kleiner Gewinn erwirtschaftet werden, jedoch ist auch dieser noch sehr überschaubar.:

  6 kWp-Anlage 6 kWp Anlage bei 50% Eigenverbrauch
Anlagenertrag (kWh/Jahr) 5.100 kWh 5.100 kWp
Einspeisevergütung 9,5 Cent/kWh 9,5 Cent/kWh
Netzkostenpauschale 0,4 Cent/kWh 0,4 Cent/kWh
Einnahmen (Euro/Jahr) 504,90 Euro 252,45 Euro (50% Verkauf)
Betriebskosten (Euro/Jahr) ca.150 Euro ca.150 Euro
Ersparnis Stromeinkauf (0,38 Cent / kWh)  - 969 Euro (0,38€ x 2550 kWh)
Gewinn (Euro/Jahr) ca. 350 Euro  1.071 Euro

Diese Tabelle macht deutlich, dass bei einer 6 kWp-Anlage ein kleiner Gewinn bei Volleinspeisung erzielt werden kann, bei einem Eigenverbrauch von 50% ist der Kombinierte Spareffekt jedoch deutlich höher.

2.1.2. Wer kann die Direktvermarktung des Solarstroms nutzen? Ist das sinnvoll?

Für Betreiber größerer PV-Anlagen ab einer Leistung von 100 kWp ist die Direktvermarktung des erzeugten PV-Stroms interessant – ebenso für alle Betreiber von Ü20-Anlagen nach 2027. Bei der Direktvermarktung geht es darum, einen Käufer für den erzeugten PV-Strom zu finden, der den Ökostrom dann weiter vermarktet. 

Direktvermarkter bei kleinen privaten Photovoltaikanlagen sind meistens nicht rentabel – die Stromerträge sind dafür einfach zu gering. Die Vergütung für den Strom richtet sich zudem in der Regel nach dem aktuellen Marktwert für Solarstrom. Daher lohnt sich der vollständige „Verkauf“ des erzeugten Solarstroms an einen Direktvermarkter finanziell meistens nicht.

Andere Modelle, fallen ebenfalls in den Bereich der Direktvermarktung: Zum Beispiel der „Mieterstrom“, also der Verkauf des Solarstroms im direkten Umfeld, oder eine Stromcloud, eine Art virtuelles Stromkonto, auf dem Sie den erzeugten Solarstrom speichern können. Diese Optionen könnten eine sinnvolle Alternative zur Volleinspeisung sein.

2.1.3. Notwendigkeit eines Anlagenchecks und dessen Kosten

Bevor Sie sich für den Weiterbetrieb entscheiden, sollten Sie einen Anlagencheck durchführen lassen. Ein Fachbetrieb kann beurteilen, ob Ihre Anlage noch in gutem Zustand ist und ob eventuell Instandhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen notwendig sind. Die Kosten für einen Anlagencheck variieren, liegen aber in der Regel im Bereich von einigen hundert Euro.

2.1.4. Eintragung und Änderungen im Marktstammdatenregister

Das Marktstammdatenregister ist das zentrale Register für Energieanlagen in Deutschland. Wenn Sie Ihre Anlage weiter betreiben möchten, müssen Sie Änderungen, wie den Wechsel von der EEG-Vergütung zur Anschlussvergütung, dort melden.

2.2. Möglichkeit 2: Eigenverbrauchsumstellung und deren Kosten

Eine andere Option ist die Umstellung auf Eigenverbrauch. Dabei nutzen Sie den erzeugten Strom selbst und speisen nur den Überschuss ins Netz ein. Diese Option kann besonders interessant sein, wenn Ihr Stromverbrauch tagsüber hoch ist.

Nach 20 Jahren Solarstrom selbst verbrauchen

Eventuell ist dafür die Anschaffung eines Stromspeichers sinnvoll, was jedoch mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Es sollte der Fokus darauf gelegt werden, den Eigenverbrauch zu erhöhen.

Je höher der Eigenverbrauch, und damit der Spareffekt durch nicht eingekauften Strom, umso wirtschaftlicher arbeitet Ihre Photovoltaikanlage

Es gibt verschiedene Strategien, um den Eigenverbrauch zu steigern:

  • Änderung de Nutzerverhaltens: Tagsüber wenn die Sonne schein den Strom verbrauchen (z.B. die Nutzung von Waschmaschine und Geschirrspüler dann, wenn die Sonne scheint). 
  • Automatische Steuerung des Nutzungsverhaltens durch Installation einer intelligenten Steuerung von Verbrauchern.
  • Die Anschaffung eines Stromspeichers, der überschüssigen Strom speichert und bei Bedarf wieder abgibt.
  • Solarstrom auch für die Warmwasserbereitung (Nachrüstung eines PV-Heizstabes im Wasserspeicher)
  • Laden eines Elektroautos per Wallbox
  • Installation & Nutzung einer Wärmepumpe

Je mehr Solarstrom Sie selbst verbrauchen, desto unabhängiger werden Sie also vom Strommarkt und desto geringer sind Ihre Stromkosten.

2.2.1. Technischer Umbau für den Eigenverbrauch

Bezüglich der Umstellung auf Eigenverbrauch: Wenn Sie sich entscheiden, den Solarstrom vorrangig selbst zu verbrauchen, anstatt ihn vollständig einzuspeisen, muss die Anlage umgestellt werden. Dies bedeutet, dass der Solarstrom direkt in die Stromkreise Ihres Hauses geleitet wird. Ein Fachbetrieb sollte diese Arbeiten durchführen und die Kosten dafür starten bei etwa 200 Euro. Bei größerem Aufwand oder dem Einbau eines Batteriespeichers können die Kosten aber auch deutlich höher liegen.

2.3. Möglichkeit 3: Rückbau von Post-EEG Anlagen

Photovoltaikanlagen haben in der Regel eine Lebensdauer von bis zu 30 Jahren. Also wäre es nicht sinnvoll, sie einfach nach 20 Jahren stillzulegen und zu demontieren, nur weil die EEG-Förderung endet. Nur wenn Ihre Anlage erhebliche Leistungseinbußen hat oder hohe Reparaturkosten anfallen, könnte es sich lohnen, die alte Anlage durch eine neue zu ersetzen.

Wann wäre die Installation einer neuen Anlage sinnvoll? Wenn Sie sich für eine neue Anlage entscheiden, erhalten Sie wiederum die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gültige EEG-Einspeisevergütung. Außerdem sind aktuelle Solarmodule sind deutlich effizienter und erzeugen viel mehr Strom. 

Ihre alten, aber noch funktionstüchtigen Module könnten Sie zum Beispiel für ein kleines System in Ihrem Garten oder Ferienhaus nutzen oder sie an Entwicklungsprojekte oder andere Betreiber spenden, die Ersatzmodule benötigen.

3. Ablauf & Übersicht der Optionen nach dem Auslaufen der EEG-Förderung

Hier als Übersicht, welche Optionen sich Ihnen für Ihre Ü20-PV-Analge bieten:

  Vorteile Nachteile Voraussetzungen
Volleinspeisung Einfachste Lösung; Keine zusätzliche Ausstattung erforderlich Niedrige Vergütung; Keine Optimierung des Eigenverbrauchs Zugang zum Netz; gültiger Netzeinspeisevertrag
Direktvermarktung Potenziell höhere Vergütung; Möglichkeit, zusätzliche Einnahmen zu erzielen Komplexität; Muss einen Käufer für den Strom finden Zugang zum Markt; oft lohnt sich das nur für große Anlagen
Nutzung für Eigenverbrauch Einsparung bei den Stromkosten; Unabhängigkeit vom Stromversorger Möglicherweise notwendige Umrüstung der Anlage Anpassung der Elektroinstallation; Veränderung des Verbrauchsverhaltens
Repowering der PV-Anlage Leistungssteigerung; Verlängerung der Lebensdauer der Anlage Kosten für die Modernisierung Beurteilung durch Fachexperten; Finanzierung der Modernisierung
Rückbau der PV-Anlage Möglichkeit, eine neue, effizientere Anlage zu installieren Kosten für den Rückbau und die Entsorgung Entscheidung für eine neue Anlage; Finanzierung des Rückbaus und der neuen Anlage

Die genauen Vorteile, Nachteile und Voraussetzungen können natürlich je nach individueller Situation und Standort variieren. 

Hier sind einige der Hauptansprechpartner, die Sie für jede dieser Optionen kontaktieren können:

1. Volleinspeisung

Für die Volleinspeisung ist Ihr lokaler Stromversorger oder Netzbetreiber Ihr Hauptansprechpartner. Sie müssen mit ihnen einen Netzeinspeisevertrag aushandeln.

2. Direktvermarktung

Bei der Direktvermarktung wird oft ein spezialisierter Direktvermarkter eingeschaltet, der Erfahrung mit der Vermarktung von Solarstrom auf den Strommärkten hat. Sie könnten auch Energiegenossenschaften oder lokale Energiegemeinschaften in Betracht ziehen, wenn diese in Ihrer Region verfügbar sind.

3. Nutzung für Eigenverbrauch

Für die Nutzung des Solarstroms für den Eigenverbrauch wäre ein Elektroinstallateur oder ein auf Photovoltaikanlagen spezialisierter Fachbetrieb hilfreich. Sie können Ihnen bei der Umrüstung der Anlage helfen, um den Eigenverbrauch zu optimieren.

4. Repowering der PV-Anlage

Für das Repowering Ihrer Photovoltaikanlage wäre ein spezialisierter Fachbetrieb oder Solartechniker Ihr Hauptansprechpartner. Sie können die Anlage bewerten und Ihnen helfen, die besten Optionen für ein Repowering zu bestimmen.

5. Rückbau der PV-Anlage

Beim Rückbau einer Photovoltaikanlage ist ein Fachbetrieb erforderlich, der Erfahrung mit dem Rückbau und der Entsorgung von Photovoltaikanlagen hat. Sie sollten auch mit Ihrem lokalen Bauamt oder einer vergleichbaren Behörde sprechen, um sicherzustellen, dass alle geltenden Vorschriften eingehalten werden.

Bitte beachten Sie, dass Sie je nach gewählter Option auch mit anderen Behörden oder Institutionen zu tun haben können. So benötigen Sie beispielsweise für die Registrierung Ihrer Anlage im Marktstammdatenregister oder für bestimmte Förderanträge möglicherweise den Kontakt zur Bundesnetzagentur oder zu lokalen Förderinstitutionen.

3.1. Checkliste: Was tun mit 20 Jahre alten Photovoltaikanlagen?

Hier ist noch eine Checkliste für Sie, welche bei der Entscheidungsfindung helfen sollte:

Hier: Download der Checkliste zum Ausdrucken als PDF

1. Bestandsaufnahme

  • Prüfen Sie den Zustand und die Leistungsfähigkeit Ihrer Anlage.
  • Überprüfen Sie Ihre Stromrechnung und Ihren aktuellen Stromverbrauch.

2. Informieren Sie sich über Ihre Optionen

  • Recherchieren Sie die verschiedenen Möglichkeiten: Volleinspeisung, Direktvermarktung, Eigenverbrauch, Repowering oder Rückbau.
  • Kalkulieren Sie die potenziellen Einnahmen und Ausgaben für jede Option.
  • Überlegen Sie, welche Option am besten zu Ihren Bedürfnissen und Zielen passt.

3. Beratung einholen

  • Kontaktieren Sie Fachleute oder Behörden, die Ihnen bei der Entscheidungsfindung helfen können.
  • Fragen Sie nach Empfehlungen und möglichen Zuschüssen oder Förderungen.

4. Treffen Sie eine Entscheidung

  • Entscheiden Sie sich auf Basis Ihrer Recherche und der erhaltenen Beratung für die beste Option.

5. Setzen Sie Ihre Entscheidung um

  • Kontaktieren Sie die notwendigen Personen oder Institutionen, um Ihre Entscheidung umzusetzen.
  • Stellen Sie sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind, einschließlich der Registrierung im Marktstammdatenregister.

6. Pflegen und überwachen Sie Ihre Anlage

  • Überwachen Sie die Leistung Ihrer Anlage regelmäßig.
  • Stellen Sie sicher, dass regelmäßige Wartungsarbeiten durchgeführt werden.
  • Behalten Sie Änderungen im Energiemarkt im Auge, die Ihre Entscheidung beeinflussen könnten.

Mit dieser Checkliste sollten Sie in der Lage sein, eine informierte Entscheidung über die Zukunft Ihrer Ü20-Photovoltaikanlage zu treffen. Natürlich können die spezifischen Schritte variieren, je nachdem, welche Option Sie letztendlich wählen, aber diese Liste gibt Ihnen einen guten Ausgangspunkt.

3.2. Weitere hilfreiche Links:

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