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Der große Ratgeber zur Mini Solaranlage & Balkonkraftwerk

Inhaltsverzeichnis:

Wenn Sie die Sonne nutzen möchten, um sich einen Teil Ihrer Stromversorgung selber zu schaffen, sind Sie hier richtig. Eine Mini-Solaranlage auf dem Balkon, Terrasse, Fassade oder Dach, die einfach mit der Steckdose verbunden wird, bringt Sonnenstrom direkt zu Ihren eigenen Geräten. Hier erfahren Sie alles wichtige zu den Kosten, Anschaffung und der gesetzlichen Erlaubnis für diese kleinen Kraftwerke!

Der Artikel nutzt den Begriff Mini-Solaranlage stellvertretend für eine kleine Photovoltaikanlage, welche ohne komplizierte Genehmigungen auskommt. Die folgenden Bezeichnungen werden übrigens auch für diese Geräte genutzt:

  • Stecker-Solargerät, Stecker-Solaranlage

  • Balkonkraftwerk, Balkon-Solaranlage oder Balkonmodul

  • Mini PV-Anlage

  • Guerilla PV

Fachleute nutzen übrigens meist den Begriff Stecker-Solargerät, was darauf beruht, dass diese Solaranlagen im Vergleich zu anderen Haushaltsgeräten eine ähnliche geringe Leistung besitzen. Jeder Staubsauger hat höhere Leistungen also ein Balkonkraftwerk.

1. Wie teuer ist eine Mini-Solaranlage?

Generell sind die Preise für Photovoltaik-Systeme in den letzten Jahren immer weiter gesunken, da Solarmodule immer günstiger produziert werden können, sich aber gleichzeitig die Leistung immer mehr erhöht.

Zum 01.01.2023 wurden Balkonkraftwerke von der Mehrwertsteuer befreit. Außerdem gibt es zusätzliche Förderungen für Balkon-Solaranlagen, auf welche wir hier weiter eingehen.

Der Preis ist natürlich abhängig von der möglichen maximalen Leistung der Module. Diese wird angegeben in Wp (Wattpeak). Gemeint ist die Spitzenleistung der Anlage in Watt bei optimalen Bedingungen. Außerdem hängt der Preis vom Zubehör ab. Die Elektronik für den Anschluss an die Steckdose ist bereits verbaut – was aber unterschiedlich bei den gelieferten Sets ist, sind die Montagemöglichkeiten. Teils werden Systeme mitgeliefert, teilweise müssen Befestigungen separat erworben werden.

Ein solches Mini-Kraftwerk für z.B. den Balkon lohnt sich aus folgenden Gründen:

  • Diese kleinen Solaranlagen fördern das allgemeine Interesse an Photovoltaik.

  • Auch Mieter können hier direkte Erfahrungen mit der Technik sammeln.

  • Man spart Strom!

Hier einige Preisbeispiele:

Hersteller der Mini-Solaranalge Watt  Preis in Euro
bau-tech Solarenergie GmbH, Komplettsystem incl. Montagematerial für Pfannen- / Ziegeldach 260  619,00
BaSBa Plug'n'Play Solaranlage SSG300 300   545,00
Sunset SUNpay 29000 Solaranlage 250 Wp inkl. Anschlusskabel, inkl. Wechselrichter 250 799,99

1.1. Balkonkraftwerke lohnen sich finanziell

Auf der Seite https://www.balkon.com/photovoltaik-balkonkraftwerk/ wird die folgende, damit verbundene Frage aufgeworfen:

Wie viel Strom möchte ich auf dem Balkon selber produzieren? Die gesetzliche Regelung erlaubt eine maximale Leistung von 600 Watt zur Eigenversorgung. Zwei Anhaltspunkte, an denen Sie abschätzen können, wie viel Leistung Sie möchten und die Größe Ihrer Wohnung und ob Sie Strom in das öffentliche Netz einspeisen möchten oder nur zum Eigenbedarf produzieren wollen.

Hier eine Beispielrechnung, die zeigen soll, dass auch solche kleinen Systeme rentabel sind!

Sie kaufen eine Mini-PV-Anlage mit 280Wp für 260€.
Bei 1.000 kWh/kWp Sonneneinstrahlung produziert diese Anlage 280 kWh/Jahr.
Bei 4.000 kWh Jahresverbrauch in Ihrem gesamten Haushalt spart das 7% des Bezugs.
Rechnet man mit 30 Ct/kWh Stromkosten spart das ca. 60 bis 84 Euro pro Jahr!

Da der Strompreis höchstwahrscheinlich weiter steigt hat man den Anschaffungspreis von
aktuell z.B. 260€ bereits in 3-4 Jahren wieder raus.

Ab dann spart man durch seine eigene Mini-Solaranlage auf Dauer Energiekosten!

1.2. Wo kann ich eine Mini PV-Anlage kaufen?

In unserem Shop finden Sie eine Auswahl an Systemen:

ZUM SHOP >> Hier finden sie aktuelle Mini-Solaranlagen

Außerdem gibt es folgende drei Möglichkeiten das passende Solarsystem zu kaufen:

  1. Lokale Elektriker
    Vorteil: Lokale Elektriker können die Anlage auch anbringen.
    Nachteil: Das bringt zusätzliche Kosten.

  2. Internet-Anbieter
    Vorteil: Sie finden günstige Preise und eine große Auswahl. Modul Kabel, Wechselrichter und Stecker ist in de Regel immer dabei.

    Nachteil: Sie sind selber für die Befestigung verantwortlich. Wichtig ist also, dass die Unterkonstruktion wirklich passt!

  3. Internet-Marktplätze / Auktionen
    Vorteil: Teilweise findet man hier sogar noch günstiger gebrauchte Systeme.
    Nachteil: Die Gewährleistung und Garantie ist nicht unbedingt sicher. Auch hier müssen Sie aufpassen, dass die Unterkonstruktion zu Ihren Gegebenheiten passt!

Der Standard ist wohl, die Systeme bei einem Internet-Anbieter zu erwerben. Eine Marktübersicht gibt es unter anderem hier: https://www.pv-magazine.de/marktuebersichten/produktdatenbank-stecker-solar-geraete/

2. Technische Tipps zum Betrieb der Mini-Solaranlage

Die Systeme bestehen aus einem oder mehreren Solarmodulen. Der erzeugte Strom wird direkt in den Endstromkreis in der Wohnung eingespeist. Die Absicherung erfolgt damit über diesen Stromkreis mit 10 oder 16A.

Wie groß dimensioniere ich die Anlage? Wie viel Strom brauche ich?
Die Erzeugung sollte am besten zum verbrauchten im Haushalt passen (z.B. Kühlschrank, Standby-Geräte, Computer...).

Die Haushaltsgeräte verbrauchen immer zuerst den Solarstrom und ergänzen dann erst mit Netzstrom. Das ganze basiert auf einem physikalischen Prinzip: Das Stromnetz „drückt“, einfach gesagt, genau so viel Strom in die Wohnung wie von Ihren Geräten benötigt wird. Wenn somit schon schon Strom aus der Solaranlage vorhanden ist, muss das Netz weniger Strom in das Hausnetz „reindrücken“.

2.1. Ist es egal, auf welcher Phase oder Steckdose ich das PV-Modul betreibe?

Ein Hausstromkreis teilt sich für gewöhnlich in drei Phasen auf, also im Prinzip drei separate Kabel, welche unabhängig von einander durch die Wände laufen und mit Wechselstrom versorgt werden und an die jeweils Verbrauchsgeräte und/oder Erzeugungsanlagen wie Stecker-Kraftwerke angeschlossen werden können.

Das Balkonmodul wird über die Steckdose an eine Phase angeschlossen. Alle Verbraucher dieser Phase können nun diesen Strom nutzen. 

  • Was ist aber, wenn mehr Strom erzeugt wird, als gerade verbraucht wird?
  • Was ist mit den Verbrauchern auf den anderen beiden Phasen?

Wie der erzeugte Strom genutzt bzw. gezählt wird richtet sich nach folgenden Punkten:

2.1.1. Ist der Zäher saldierend oder nicht?

Bei diesem Zählertyp werden Erträge und Verbräuche der drei Phasen noch vor der Anzeige auf dem Stromzähler miteinander verrechnet. Man sieht also nur das Gesamtergebnis der Verrechnung. Dies ist ind Deutschland eher der Standard.

Nicht saldierende Zähler sind die Ausnahme. Ein nicht saldierender Zähler verrechnet die drei Phasen nicht. Der erzeugte Solar-Strom wird hierbei nur vom Verbrauch auf der selben Phase abgezogen. Wenn mehr Strom erzeugt als verbraucht wird, wird dieser komplett als Einspeisung gewertet - wobei der Verbrauch der anderen Phasen in Gänze als Verbrauch gewertet. 

Will man sicher sein, welchen Zählertyp man hat hilft ein Blick in die Spezifikationen oder eine Recherche beim Hersteller. 

2.1.2. Ist der Zähler rückdrehend 

Hier spielt eine Saldierung vor der Anzeige im Zähler keine Rolle, da Verbrauch und Erzeugung IN der Anzeige saldiert werden. Verbrauchter und eingespeister Strom können nicht unterschieden werden.  kann, was zwar extrem vorteilhaft für die Rentabilität des Balkonkraftwerks wäre, allerdings zu steuerlichen und in der Masse ggf. auch bedarfsprognostischen Problemen führt.

Aktuell ist eine Änderung bei den Bestimmungen für Balkonkraftwerke bis 800W im Gespräch, welche diese rücklaufenden Zähler offiziell erlauben würde und damit den Betreieb der Anlage dann vereinfacht, wenn Strom eingespeist werden soll. Aktuell sind rücklaufende Zähler (noch) nicht gestattet. Bei Einspeisung wäre ein Zweirichtungszähler nötig. 

Siehe: VDE-Positionspapier Balkonkraftwerke

2.1.3. Ist der Zäher rücklaufgeschützt

Wird hier auf der Phase mehr Solar-Strom erzeugt als verbraucht werden kann, so "verpufft" der Strom einfach in der Zählung. Der Zähler bleibt stehen (obwohl er eigentlich rückwärts laufen könnte, da man ja mehr Strom erzeugt, als verbraucht).

Ist der Zähler nicht saldierenden und hat einen Rücklaufschutz, so wird der auf der Einspeise-Phase übererzeugte Strom nicht gezählt. Der verbrauchte Strom auf den anderen Phasen aber voll - was man natürlich nicht haben möchte.

2.1.4. Handelt es sich um einen Zweirichtungszähler?

Dieser zeichnet Verbräuche und Erträge separat auf. Man hat zwei Werte:

  • den verbrauchten Strom
  • den eingespeisten Strom

In Deutschland ist eine Aufrechnung beider Werte nicht vorgesehen. Daher ist der Wert des eingespeisten Stroms eine traurige Angabe darüber, wie viel Strom Sie verschenkt haben bzw. nicht vergütet bekommen.

2.2. Was passiert wenn das Solar-Gerät mehr Strom erzeugt, als zeitgleich verbraucht wird?

Das hängt vom Zählertyp ab. Je nach Zählertyp gibt es die folgenden 3 Möglichkeiten:

  1. Zähler ohne Rücklaufsperre: hier läuft der Zähler rückwärts, falls die überschüssige Leistung die Anlaufschwelle des Zählers überschreitet. (8 von 10 sogenannten Ferraris-Zählern haben keine Rücklaufsperre.)

  2. Zähler mit Rücklaufsperre: hier bleibt der Zähler einfach stehen (Eine Rücklaufsperre ist am Zähler durch das Symbol Rücklaufsperre zu erkennen)

  3. Zwei-Richtungszähler: diese Zählern zählen den Strombezug und den eingespeisten Überschussstrom separat.

Die sogenannten Smartmeter gehören zu Typ 2 oder 3

2.3. Powerstation: Lohnt sich ein Speicher für eine Balkon-Solaranlage?

Es stellt sich hier die Frage, was Sie genau erreichen möchten. Geht es um die Einsparungen beim Stromeinkauf, dann können Sie mit einer Stecker-Solaranlage bereits Ihre Stromrechnung reduzieren. Planen Sie ein Balkonkraftwerkt statt dessen als Absicherung für Stromausfälle oder einen Blackout, dann lohnt es sich, eine sogenannte Powerstation zu kaufen.

  • Diese werden über Solarmodule aufgeladen.
  • Die Powerstation hat je nach Gerät Stromanschlüsse für USB, 12V, 24V oder 220V Geräte.
  • Je nach Größe und Typ des verbauten Akkus und Wechselrichters können Sie problemlos Ladegeräte, ihr Notebook, Kühlschrank und Beleuchtung versorgen.
  • In diesem Artikel erfahren Sie mehr über Powerstations.

Aber es sei direkt gesagt, dass diese Systeme um einiges teurer sind, da hier normalerweise hochwertige Lithium-Akkus verbaut werden. Außerdem können über Powerstation keine Heizungen oder Kochstellen betrieben werden, da in der Regel die Leistung und Kapazität für diese hohen Lasten nicht oder nur für sehr kurze Zeit ausreicht (ein kleiner Wasserkoch z.B. ist je nach Lastausgang der Powerstation möglich zu betreiben).

Falls es Sie interessiert finden Sie hier eine Auswahl von aktuellen Powerstations:

2.4. Muss ich meinen Stromzähler tauschen?

Nein. Ausnahme wäre, wenn wirklich Strom aus der Mini-Solaranlage ins Netz eingespeist würde, was aber normalerweise nicht der Fall ist.

Sofern der Netzbetreiber selber einen Zählerwechsel durchführt, kann er das tun. Dies geschieht dann aber auf seine Kosten, da der Zähler dessen Eigentum ist. Hat ihr Zähler eine Rücklaufsperre hat, kann dieser bleiben.

Wichtig: Tatsächlich rückwärts laufende Zäher sind nicht zugelassen!

In der Regel gilt Folgendes:

  • Wenn das Stecker-Solar-Gerät unter 800 Watt leistet und Ihre Rückspeisung ist Netz geringer als 4% des Jahresstrombezugs ausfällt, ist jeder Zähler geeignet. (Der größte Netzbetreiber Westnetz setzt das so um. Hier wird erst bei Solar-Geräten über 300 Wp ein neuer Zähler eingebaut).

  • Wenn das Stecker-Solar-Gerät unter 800 Watt leistet und Ihre Rückspeisung ist Netz geringer als 4% des Jahresstrombezugs ausfällt, ist rechtlichein Zähler mit Rücklaufsperre nötig.

  • Wenn das Solar-Geräte über 1000 Watt leistet, ist ein Zwei-Richtungs-Zähler für den rechtssicheren Betrieb nötig.

  • Bei Leistungen über 600 Watt muss ein Elektriker ihre Elektroinstallation prüfen.

  • Die DIN VDE 0100-551 ermöglicht, an seperaten Einspeisestromkreisen bis zu 4600 Watt an einer speziellen Einspeissteckdose anzuschließen. Voraussetzung ist, dass ein Elektriker die Leistungsreserve des Stromkreises ermittelt hat.

Zu den Fragen der Normung ist auch das folgende PDF lesenswert, welches einen Auszug aus dem PV-Magazin enthält und die Fragen der Zulassung betrachtet:

https://westech-pv.com/download/191121-Artikel-PV-Magazin-Balkonkraftwerk-Steckdose.pdf

2.5. Macht man sich strafbar, wenn der Zähler keine Rücklaufsperre hat?

Dies ist ausgeschlossen, wenn die Netzrückspeisung des steckbaren Solar-Gerätes unter der Messtoleranz des Stromzählers liegt. Dies ist in der Regel der Fall, wenn die Netzrückspeisung geringer als 4% des Jahresstrombezugs ausfällt. Falls die Netzrückspeisung höher als 4% des Jahresstrombezugs ausfällt oder ein Rücklauf des Zählers auf andere Weise erfolgt, werden tatbestandlich verschiedene Straftaten objektiv verwirklicht. Der Rücklauf des Zählers muss also immer verhindert werden. Eine große Wahrscheinlichkeit einer Strafverfolgung besteht allerdings nicht, da ein Nachweis des Zählerrücklaufs in der Regel nur schwer gelingen kann. (Hinweis von RA Dr. Jörn Bringewat aus der Kanzlei von Bredow Valentin Herz)

Quelle: http://www.pvplug.de/faq/

2.6. Wo erhalte ich einen Zähler mit Rücklaufsperre?

In der Regel von Ihrem Energieversorger. Macht dieser irgendwelche Probleme (Verweigern der Umrüstung, Bestehen auf einen teuren Zwei-Richtungs-Zähler, Androhung mit Netztrennung), dann wechseln z.B. zu einem Stromanbieter mit Smart-Meter-Tarif ( z.B. zu Polarstern). Fragen Sie beim neuen Energieversorger vorab nach, welche Bedingungen dieser an Stecker-Solargeräte stellt.

2.7. Benötigt man für ein Balkonkraftwerk eine spezielle Steckdose?

Nein, in der Regel reicht eine normale Schuko-Steckdose:

  • Sofern das Solar-Gerät den DGS Sicherheitsstandard für steckbare Stromerzeugungsgeräte (DGS 0001) einhält.

  • Fall Sie eine neue Steckdose benötigen, empfiehlt die DGS eine Steckdose mit Steckverbindung nach DIN VDE 0628-1 (Wieland RST20i3).

Wichtig: Jedes Solar-Gerät muss an eine separate Steckdose angeschlossen werden. Mehrere Module an einer Schuko-Mehrfachsteckdose sind nicht erlaubt.

2.8. Sind die Mini PV-Anlagen für die Steckdose sicher?

Absolut! Bei den ca. 200.000 Geräte in Europa, die an normalen Steckdosen laufen sind keine durch die Geräte verursachten Schäden bekannt. Unter 600 Watt (ca. 3m²) an einem Hausanschluss, reicht die Energie auch gar nicht aus, um eine normale Elektroinstallation zu überlasten.

Hierauf basieren auch die Bagatellregelungen in Österreich (600 W), in der Schweiz (600W/2,6A) und in Portugal (200W).

Bei älteren Installationen mit Schraubsicherungen gilt die Empfehlung, die Sicherung des Stromkreises mit Solar-Gerät durch die nächst kleinere Sicherung zu tauschen.

2.9. Liegt Spannung am Modul, wenn man es von der Steckdose trennt?

Nein. Hier kommt ENS ist Spiel.

ENS ist eine im Gerät eingebaute Freischalteinrichtung. Dieses Sicherheitsmerkmal sorgt dafür, dass kein Strom am Stecker fließt, wenn das Gerät nicht eingesteckt ist. Diese Umschaltung geschieht in Bruchteilen einer Sekunde.

Es ist damit also völlig ungefährlich die Kontakte des Steckers zu berühren, selbst wenn das Modul gerade von der Sonne angestrahlt wird.

3. Wie befestige in eine Mini-Solaranlage?

Mit einer Neigung von 50° und einer Ausrichtung nach Süden liefert das Modul die besten Erträge. Die Balkonanlage sollte außerdem unverschattet sein.

Bei der ungünstigsten Ausrichtung (70° und nach Norden) erhält man ca. 1/3 weniger Strom. Doch sogar bei Nordausrichtung kann der eigens erzeugte Solarstrom unter den Kosten für Netzstrombezug liegen. 

Zur Befestigung der Balkonanlage wird oft mit einem Dreiecksgestell geliefert.

Alternativ können die Module an die Wand verschraubt werden.

Welche Montagart für das Gerät zulässig ist gibt der Hersteller vor. Die Befestigung der Module, und des Montagesystems an der Bodenfläche oder dem Balkon muss starkem Wind standhalten können. Unter Umständen kann man das Dreiecksgestell zusätzlich mit Betonplatten aus dem Baumarkt beschweren.

Die Befestigung muss eventuelle bestehende Anforderungen des Baurechts einhalten. Wenn Sie sich an die Herstellervorgaben halten, haftet der Hersteller.

Eine Anbringung mit Kabelbindern ist definitiv abzulehnen! Das wäre weder fachgerecht, noch sicher. Das Material der Kabelbinder wird z.B. durch die UV-Einstrahlung der Sonne brüchig.

Normale Glas-Folien-Module dürfen nur in max. 4 m Einbauhöheangebracht werden, wenn außerdem niemand direkt unter die Verglasung treten kann. Ab einer Einbauhöhe von mehr als 4 m (bismaximal 22 m) müssen bauaufsichtlich zugelassene Glas-Glas-Module oder Module ohne Glas verwendet werden (DIN 18008-1).

Will man seine Mini-PV-Anlage höher anbringen, muss man auf bauaufsichtlich zugelassene Glas-Glas-Module (DIN 18008-1) oder Kunststoff-Module ausweichen. Diese wiegen deutlich weniger und können nicht brechen. Damit besteht für z.B. Fußgänger keine Gefahr. Diese flexiblen Solarmodule können bei einem Umzug aufgrund des geringen Gewichts zudem leichter Transportiert werden. Bei geringerer Leistung können flexible Solarmodule auch in Reihe geschaltet werden um die gewünschte Leistung zu erzielen.

3.1. Ist eine Fachfirma für die Montage der Mini-Solaranlage erforderlich?

Nein, der Laie kann die Balkonanlage selbst montieren und auch einstecken. Eine Fachfirma ist nicht mehr erforderlich.

WICHTIG: Sie sind dann natürlich für die Sicherheit (vor allem sturmsichere Befestigung und elektrische Sicherheit) selbst verantwortlich.

3.2. Muss ich die vorhandene Elektrik prüfen lassen?

In folgenden Fällen brauchen Sie die Elektrik nicht prüfen lassen:

  1. Sofern Sicherungsautomaten vorhanden sind. Dann können in Deutschland pro Haushalt maximal 2,6 Ampere (600 Watt, ca. 2 Module / 3m² Fläche) angeschlossen werden (Siehe Untersuchung des PI-Berlin).

  2. Falls Schraubsicherungen vorhanden sind: Es sollte die Sicherung des Stromkreises mit Solar-Gerät durch die nächst kleinere Sicherung ausgetauscht werden.

4. Welche Gesetze muss ich für eine Plug&Play-Solaranlage beachten?

Wie schon 2015 vom BMWi bestätigt wurde dürfen Sie Ihre Balkonanlage betreiben, sofern diese und ihr Betrieb den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

Die Richtlinie 4105 (siehe weiter unten) nennt aktuell eine Grenze von 600 Watt für das Einstöpseln durch den Laien. Siehe:

https://www.verbraucherzentrale.nrw/sites/default/files/2017-08/Positionspapier_Plug-and-play_fuer_die_Energiewende.pdf

4.1. Vorschriften vom Baurecht

Die Plug&Play Solarsysteme können überall genutzt werden. Wichtig ist nur:

  • Einschränkungen bzgl. Denkmalschutz und Ensembleschutz beachten (das wäre mit der Behörde zu klären).

  • Wie erwähnt miss die Befestigung sturmsicher sein und die erwähnten Vorschriften bzgl. Glaselementen müssen eingehalten werden.

  • Die elektrische Sicherheit muss gegeben sein.

4.2. Miet/WEG-Recht

Lesen Sie die Verträge. Beachten Sie:

  • Ist eine Zustimmung des Vermieters oder der WEG nötig?

  • Die Anbringung beeinflusst die Außenoptik des Gebäudes.
    Da die Fassade nicht Mietobjekt ist, hat der Vermieter das letzte Wort.

4.3. VDE V 0100 551-1

Diese Vornorm wurde Mai 2018 veröffentlicht und besagt in Kürze:

  • Die Geräte dürfen in vorhandene Stromkreise einspeisen

  • immer nur ein Gerät pro Stromkreis

  • nur mit speziellem Stecker

4.4. VDE-AR-N 4105

Die VDE-AR-N 4105 ist die aktuell (2019) Anwendungsrichtlinie.

  • Empfohlen ist ein einseitiges Inbetriebsetzungsformular

  • Die Richtlinie enthält eine Anerkennung von steckerfertigen Anlagen - die Geräte sind demnach zulässig.

  • Es muss eine spezielle Energiesteckdose vorhanden sein VDE V 0628-1.
    Aus Sicht der DGS ist auch eine Schukosteckdose eine „spezielle Energiesteckdose“.

  • Sie dürfen das Gerät selber einstecken.

4.5. Anmeldung beim Netzbetreiber

So einfach die Inbetriebnahme einer Plug&Play Balkonanlage auch ist, sollte sie dennoch dem Netzbetreiber mitgeteilt werden.

Erkundigen Sie sich bei Ihrem Netzanbieter nach der geforderten Anmeldung für „Plug-In“-Solarstromanlagen / Balkonanlagen / Mini-Solarstromanlagen. Der Netzanbieter kann Ihnen dann die nötigen Formulare zur Verfügung stellen.

Im vereinfachten Verfahren (z.B. Stadtwerke Bonn) ist das Inbetriebsetzungsformular gleichzeitig „Anmeldeformular“ und schnell ausgefüllt.

Traurigerweise gibt es auch Stadtwerke, welche eine aufwendigere Anmeldung fordern. Ähnlich wie bei größeren Photovoltaik-Anlagen. Aber, auch diese Anmeldung muss nur einmal ausgefüllt werden. Damit ist alles erledigt.

Falls der Netzbetreiber ein unangemeldetes Solar-Gerät bemerkt, könnten Sie Post von diesem erhalten. Die Anmeldung kann dann aber nachgeholt werden.

4.5.1. Kann der Netzbetreiber überhaupt erkennen, dass ich so ein Gerät am Netz hab?

Meist nicht, jedenfalls nicht elektrisch. Wäre ein Mitarbeiter bei Ihnen vor Ort z.B. für einen Zählertausch, könnte er die Mini-Solaranlage unter Umständen bemerken.

4.5.2. Kann der Netzbetreiber so eine Mini-Solaranlage verbieten?

Nein. Ausnahme wäre, wenn der Netzbetreiber eine schädliche Netzrückwirkung nachweisen kann, was nicht der Fall sein wird.

Wenn der Wechselrichter die Normen VDE AR-N 4100 und die VDE-AR-N 4105 für fest installierte PV-Anlagen einhält, ist dies aber ausgeschlossen.

Der Zugriff des Netzbetreibers endet außerdem hinter dem Zähler. An welcher Steckdose (Schuko- oder nach DIN VDE 0628-2) das Gerät angeschlossen wird geht den Netzbetreiber also nichts an.

TIPP: Falls sich ein Netzbetreiber dennoch querstellen will – wechseln Sie einfach den Netzbetreiber!

4.6. Anmeldung bei der Bundesnetzagentur

Die Anlage muss im sogenannten Marktstammdatenregister angemeldet werden. Online unter www.marktstammdatenregister.de

  • Einmalig / Dauer ca. 15 Minuten

  • Ausfüllen

  • Absenden

  • Bestätigung in den eigenen Unterlagen abheften

  • Fertig!

4.6.1. Was würde passieren wenn ich die Balkonanlage nicht anmelde?

Sogar bei den „großen“ PV-Anlagen ist bisher kein Fall bekannt, bei dem bei der Nichterfüllung von Meldepflichten ein Bußgeld verhängt wurde.

Theoretisch könnte die Bundesnetzagentur ein Bußgeld nach § 21 (MaStRV) verhängen, praktisch ist das aber kaum umsetzbar. Da man für seine Mini-Solarstromanlage keine EEG-Vergütung in Anspruch nimmt, sind die Sanktionsmöglichkeiten der Bundesnetzagentur eingeschränkt. (Quelle Verbraucherzentrale NRW e. V.)

4.7. Künftig nach EU-Recht – Plug-In Solaranlage mit 800W

Die EU bringt manchmal auch Positives. Laut Brüssel sind Anlagen kleiner 800W nicht netzrelevant. Wahrscheinlich werden Anmeldungen künftig auch in Deutschland entfallen, sobald diese EU-Richtlinie national umgesetzt wird.

4.8. Ist das EEG bei den Anlagen relevant?

Bei Stecker-Solargeräten (unter 10 kW) die nicht ins Netz einspeisen, findet das EEG keine Anwendung.

Steckbare Solarstromanlagen ins Netz einspeisen, können theoretisch in den Anwendungsbereich des EEG fallen. Solange aber keine Vergütung in Anspruch genommen werden soll, stellt das EEG auch keine allgemeinen Anforderungen an den Betrieb von Erzeugungsanlagen.

FAQ - Häufig gestellte Fragen in Kürze

Wie teuer ist eine Mini-Solaranlage?

Der Preis ist natürlich abhängig von der möglichen maximalen Leistung der Module. Diese wird angegeben in Wp (Wattpeak). Gemeint ist die Spitzenleistung der Anlage in Watt bei optimalen Bedingungen. Außerdem hängt der Preis vom Zubehör ab. Bei Anlagen mit einer Leistung von 250Wp sind aktuell Preise von 450 bis 750 EUR realistisch. Eine Auswahl und Hersteller sind hier zu finden.

Muss ich meinen Stromzähler tauschen, wenn ich eine Balkon-Solaranlage nutze?

Nein. Ausnahme wäre, wenn wirklich Strom aus der Mini-Solaranlage ins Netz eingespeist würde, was aber normalerweise nicht der Fall ist. Es gibt jedoch weitere Bestimmungen, welche mit bestimmten Leistungsgrenzen der Anlagen zu tun haben. Diese zusätzlichen Regelungen sind hier zu finden. 

Benötigt ein Balkonkraftwerk eine spezielle Steckdose?

Nein, in der Regel reicht eine normale Schuko-Steckdose, sofern das Solar-Gerät den DGS Sicherheitsstandard für steckbare Stromerzeugungsgeräte (DGS 0001) einhält.

Wie befestige in eine Mini-Solaranlage bzw. Balkonsolaranlage?

Mit einer Neigung von 50° und einer Ausrichtung nach Süden liefert das Modul die besten Erträge. Die Balkonanlage sollte außerdem unverschattet sein. Zur Befestigung der Balkonanlage wird oft mit einem Dreiecksgestell geliefert. Alternativ können die Module an die Wand verschraubt werden. Außerdem gilt es die Baurechts-Bestimmungen einzuhalten. 

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