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Wie wichtig ist eine technische Gebäudeausrüstung?

Inhaltsverzeichnis:

Damit ein Gebäude überhaupt erst genutzt werden kann, müssen entsprechende Systeme und Anlagen vorhanden sein. Diese werden auch als technische Gebäudeausrüstung bezeichnet und sind unabdingbar. Was eine technische Gebäudeausrüstung beinhaltet und was es dabei alles zu beachten gibt, erklärt dieser Artikel.

1. Was ist technische Gebäudeausrüstung überhaupt?

Technische Gebäudeausrüstung wird auch als TGA abgekürzt und beschreibt alle Anlagen und Einrichtungen, die fest in einem Gebäude installiert sind, um den Wohnkomfort zu steigern oder die zum Wohnen notwendig sind. Der Begriff der technischen Gebäudeausrüstung findet sich daher sowohl bei öffentlichen als auch privaten Gebäuden wieder. Eine gut funktionierende Haustechnik ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass Gebäude genutzt oder bewohnt werden können. Wie hoch der Umfang der TGA ist, hängt vom jeweiligen Gebäude und dem individuellen Verwendungszweck ab.

Technische Ausstattung

2. Was umfasst die TGA?

Was ist nun jedoch notwendig, dass ein Gebäude bewohnt oder genutzt werden kann? Die technische Gebäudeausrüstung umfasst alles von der Strom- und Wasserversorgung über Kommunikations- und Überwachungssysteme bis hin zu Sanitär-, Klima- und Heizanlagen.

2.1. Sanitäre Anlagen

Sanitäre Anlagen umfassen alle Einrichtungen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung. Dazu zählen beispielsweise auch Toiletten und Bäder.
Wichtig hierbei ist, dass sie betriebssicher sind und keine Gefährdung darstellen. Entsprechende DIN-Normen regeln den einzuhaltenden Stand der Technik. Nur Fachleute dürfen die Anlagen einbauen, dabei reicht jedoch eine Bescheinigung der ausführenden Firma aus, um dies nachzuweisen.

Oberste Priorität hat, dass keine Gefahren durch technische Mängel entstehen. Die Folgen eines solchen Mangels können neben einem Wasseraustritt auch ein Rohrbruch, eine Verunreinigung des Trinkwassers oder eine Überschwemmung sein. Um so etwas zu verhindern, müssen Leitungen drucksicher, frostsicher und vor Korrosion geschützt sein.

2.2. Klimaanlagen, Warmluftheizungen und Lüftungsanlagen

Kann ein Gebäude nicht allein mithilfe von Fenstern belüftet werden, müssen Lüftungsanlagen installiert werden. Räume, in denen dies häufig der Fall ist, sind:

  • Küchen
  • Toiletten
  • Bäder

Dabei gibt es einiges zu beachten: Die Abluft muss in jedem Fall ins Freie geführt werden und eine Umleitung in Abgasanlagen ist nicht zulässig. Darüber hinaus dürfen Lüftungsanlagen keine Feuerstätten beeinträchtigen, die von der Raumluft abhängig sind. Zu diesen zählen zum Beispiel Gasöfen oder Gasdurchlauferhitzer.

Diese Anforderungen treffen auch auf Warmluftheizungen und Klimaanlagen zu, da auch sie in die natürliche Belüftung der Räume eingreifen. Darüber hinaus verändern sie die Temperatur der Luft, was einen weiteren Grund darstellt.

2.3. Anlagen zur Wärmeerzeugung, Feuerungsanlagen und Brennstoffversorgung

Feuerungsanlagen sind Systeme, die für die Wärmeproduktion in einem Gebäude zuständig sind. Dabei geht es nicht nur um die Wärme der Heizung, sondern auch um die Warmwasseraufbereitung. Eine Feuerungsanlage umfasst eine Feuerstätte, bei der es sich um eine Zentralheizung oder einen Einzelofen handeln kann, sowie eine Abgasanlage, also beispielsweise ein Schornstein oder eine Abgasleitung.

Besonders wichtig ist dabei die Gewährleistung der Betriebssicherheit. Erst wenn ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger bescheinigt hat, dass die Abgasanlage sicher in der Verwendung ist, darf sie in Betrieb genommen werden. In der Folge müssen jedoch immer wieder Wartungen und Kontrollen vorgenommen werden, damit die Sicherheit und Technik immer auf dem besten Stand bleiben.

Die verwendeten Brennstoffe, wie beispielsweise Pellets oder Heizöl, müssen ab eine Maximalgrenze der Lagermenge in speziellen Brennstofflagerräume aufbewahrt werden. Diese sorgen mit ihren feuerbeständigen Wänden und Türen für maximale Sicherheit, da der Brennstoff somit keine Gefahr darstellt.
Es gibt zudem auch andere Arten der Wärmeerzeugung: Bei einer Solar- oder Photovoltaikanlage beispielsweise wird die Wärme nicht durch Verbrennung erzeugt. Zwar müssen auch diese Anlagen betriebssicher sein, doch der Aufwand in puncto Wartung in Instandhaltung hält sich in Grenzen.

3. Technische Gebäudeausrüstung planen

Es gibt spezielle TGA Planer, die die Planung der technischen Gebäudeausrüstung übernehmen. Dies ist auch zwingend notwendig, immerhin ist es keine einfache Aufgabe, stets den Überblick über alle notwendigen Systeme zu bewahren. Zudem müssen die Systeme untereinander kompatibel sein und zuverlässig zusammenarbeiten.

Darüber hinaus darf es während der Installation oder Wartung nicht dazu kommen, dass Systeme ausfallen. Demnach muss die technische Gebäudeausrüstung so eingerichtet werden, dass keine Stromausfälle oder Kurzschlüsse vorkommen.

Der TGA Planer übernimmt nicht nur die Planung neuer technischer Gebäudeausrüstung, sondern kontrolliert und überprüft auch bereits vorhandene Anlage und Systeme. Wartungen sind dringend notwendig, damit es nicht zu Fehlfunktionen kommt. Daher ist der TGA Planer dafür zuständig, dass alle Systeme in regelmäßigen Intervallen überprüft werden.

Mittlerweile ist die Technik so weit, dass ein TGA Planer die Temperatur für jeden Raum individuell einstellen kann. So spart man nicht nur Energie, sondern auch Kosten. Darüber hinaus ist dieses Vorgehen ganz im Sinne des Umweltschutzes. Klimafreundliches Wohnen wird daher durch eine gute Planung der technischen Gebäudeausrüstung unterstützt.

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