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Solaranlagen für den Balkon – auch Mieter können Strom sparen

Inhaltsverzeichnis:

Wer durch schmucke Vorortsiedlungen mit ihren vielen Ein- und Mehrfamilienhäusern schlendert, sieht mit eigenen Augen an den zahlreichen Solarmodulen, welche die Dächer zieren, dass die grüne Energiewende immer mehr beim Bürger ankommt.

Wer zur Miete wohnt, fragt sich vielleicht, wie er sich am Trend zur Selbstversorgung mit solarem Strom beteiligen kann. Schließlich verfügt er nicht über die Möglichkeit, ein Dach für die Installation einer Photovoltaikanlage nutzen zu können.

Solaranlage Balkon

Es gibt auch für Mieter die Aussicht, Teil dieser globalen Bewegung zu werden. Die Solaranlage für den Balkon ist die Lösung. Schon 200.000 Mieter in Deutschland versorgen sich durch sie mit Ökostrom, decken rund ein Fünftel ihres Strombedarfs durch Selbstversorgung ab und schaffen Abhilfe gegen explodierende Strompreise.

1. Wie funktionieren Balkonkraftwerke?

Solaranlagen für den Balkon sind kleine Kraftwerke. Da sie den gewonnenen Strom direkt an den Verbraucher weitergeben oder bei Bedarf in das öffentliche Stromnetz einspeisen, werden sie auch Steckdosen-Solargeräte genannt. Die Umwandlung des Gleichstroms in den haushaltsüblichen 230-V-Wechselstrom leistet ein Wechselrichter. Balkon-PV-Anlagen sind wesentlich kleiner als PV-Anlagen auf Hausdächern und erfordern keine Installation. Sie können auf dem Balkon, der Terrasse oder der Gartenlaube aufgestellt werden.

In der Regel verfügen sie nicht über mehr als zwei Solarmodule und die Ausschöpfungsrate an solarem Strom ist mit 200 bis 600 Watt eher bescheiden. Wer über ein größeres Modell verfügt oder einzelne steckfertige Balkonkraftwerke miteinander kombiniert, kann einen Stromgewinn von über 600 Watt erzeugen.

Der Nutzer sollte in diesem Fall aber beachten, dass das Gerät dann nicht mehr als Mini-PV-Anlage gilt, sodass die Auflagen strenger werden. Nach der Aufstellung mit einem Montagegestell oder einem anderen Befestigungssystem sind die Kraftwerke steckfertig.

2. Welche PV-Zellen sind am besten?

Mieter können für ihre Mini-Solaranlage zunächst zwischen schwarzen monokristallinen und blauen polykristallinen PV-Zellen wählen. Monokristalline Solaranlagen sind mit einem Wirkungsgrad von 18 bis 20 % etwas leistungsfähiger als polykristalline Kraftwerke, die auf 15 bis 17 % kommen. Trotzdem dominieren im Gebrauch die polykristallinen PV-Anlagen, weil sie traditionell das günstigste Preis-Leistungs-Verhältnis für den Kunden bieten. Dies beginnt sich aber in jüngerer Zeit zu ändern.

Im Vergleich dazu muten die leichten und handlichen Dünnschicht-Solaranlagen für den Balkon bescheiden an. Die Sonnenlichtausschöpfung ist mit 6 bis 10 % sehr gering, auch wenn sie sich toleranter gegenüber schwachem (diffusem) Licht und sehr heißer Sonneneinstrahlung erweisen und in diesem Fall geringere Verluste zu verzeichnen haben. Neuartig und innovativ sind CIGS-Solaranlagen, die mit ihrer Kupfer-Indium-Gallium-Diselenid-Legierung stark verbesserte Dünnschichtmodule besitzen und fast den Wirkungsgrad von monokristallinen Paneelen erreichen.

Weiterführende Informationen erhalten Sie in diesem Solaranlagen-Vergleich.

3. Die ideale Ausrichtung der Solarmodule

Den maximalen Wirkungsgrad haben Solarmodule, die bei einem Neigungswinkel von fast 35 Grad zur Südseite ausgerichtet sind. Zur Not ist auch eine Ausrichtung zur West- oder Ostseite möglich. Nur zur Nordseite hin macht der Aufbau einer Solaranlage keinen Sinn, da die Reibungsverluste zu beträchtlich wären. Die Module sollten keine Verschattungen aufweisen, damit die Sonnenstrahlen ungestört zum Ziel finden.

4. Mehr als doppelter Energiegewinn mit Speicher

Wer den Effekt seiner PV-Anlage weiter verbessern möchte, kombiniert diese mit einem Speicher. In der Praxis hat sich gezeigt, dass die Ausschöpfung von Mini-Photovoltaikanlagen um mehr als das Doppelte höher ist, wenn überschüssiger Strom in einem Akku gespeichert werden kann und nicht automatisch zurück an das öffentliche Stromnetz fließt.

Tipp: Förderungen für Balkonanlagen werden in diesem Artikel genau erklärt.

4.1. Gesetzliche Voraussetzungen

Anders als bei Solaranlagen in Eigentumswohnungen ist das Prozedere für Mini-Photovoltaikanlagen überschaubar. Informiert werden müssen der Netzbetreiber und eine Anmeldung erfolgt an das Marktstammdatenregister. Im Verhältnis zum Vermieter sind die kleinen Kraftwerke leider genehmigungspflichtig. Da für den Aufbau aber keine Installation und damit bauliche Veränderung erforderlich ist, zeigen sich die meisten Vermieter hier kulant.

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