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Abschreibung von Gebäuden?
Re: Abschreibung von Gebäuden?
:mrgreen:
Tach auch!
Vielleicht hilft ja das...
Normale Absetzung für Abnutzung bei Gebäuden (§ 7 EStG)
- Lineare Absetzung: 2%; Nutzungsdauer 50 Jahre oder
- degressive Absetzung gem. §7 Abs.5 EStG auf Antrag: im Jahr der Fertigstellung/Anschaffung und in den folgenden 7 Jahren je 5% in den darauffolgenden 6 Jahren je 2,5% in den darauffolgenden 36 Jahren je 1,25%
Voraussetzung für die Anwendung der degressiven AfA ist, dass es sich um ein zu Wohnzwecken vermietetes Objekt im Privatbesitz handelt und dass die Wohnung nach dem 31.12.1995 angeschafft, bzw. bei Neuerrichtung der Antrag auf Baugenehmigung nach dem 31.12.1995 gestellt wurde. Das Gebäude muss vom Steuerpflichtigen als Bauherr hergestellt worden sein oder es muss im Fall der Anschaffung spätestens bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung erworben worden sein.
(Stand: Februar 2003)

Netten Gruß!
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