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Einspeisevertrag - ja oder nein?
Ist ein Photovoltaik-Einspeisvertrag notwendig?
Hier eine kleine Auswahl:
Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - Leipzig / München / Köln
Rechtsanwalt Dr. Thomas Binder - Freiburg
Rechtsanwalt Martin Bieber - Freiburg
Technische Anschlussbedingungen und Besonderheiten bei größeren PV-Anlagen
Allerdings müssen auch ohne Vertrag die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) des örtlichen Energieversorgers beziehungsweise Netzbetreibers beim Betrieb beachtet werden. In diesen wird zum Beispiel die Art der Einspeisung je nach Leistung festgelegt. Häufig darf bis zu einer Leistung von 5 kWp einphasig in das Drehstromnetz eingespeist werden. Bei höheren Leistungen muss symmetrisch eingespeist werden. In diesem Fall müssen mindestens drei Wechselrichter installiert werden. In den TAB machen die Energieversorger Vorgaben zur Art des Stromzählers, zu zusätzlichen Schutz- und Abschaltevorrichtungen sowie zur Zugänglichkeit der Anlage. So verlangen die Energieversorger ab einer bestimmten Leistung Zugang zur Anlage. Auch die Güte des eingespeisten Stromes, also die Spannungs- und Frequenzstabilität, wird in den TAB geregelt. Einige Netzbetreiber verlangen außerdem bei Anlagen mit einer Leistung von mehr als 100 kWp eine Vorrichtung zur Fernabschaltung, um eventuelle Netzüberlastungen zu vermeiden. Lage und Leistung einer fertiggestellten Anlage müssen der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Diese kann Netzregulierungen veranlassen, um Überlastungen zu vermeiden.


