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Einspeisevertrag - ja oder nein?

Ist ein Photovoltaik-Einspeisvertrag notwendig?

Ein Einspeisevertrag mit dem Stromnetzbetreiber ist möglich, aber dem EEG zufolge nicht notwendig. Trotzdem bieten die Netzbetreiber solche Verträge an. Wenn darauf eingehen, dann sollten Sie darauf achten, dass er keine unzumutbaren Klauseln enthält. Das war in der Vergangenheit teilweise durchaus der Fall. Zum Beispiel versuchten die Netzbetreiber die Kosten für den Netzausbau (Umspannwerke) auf die Anlagenbetreiber umzuwälzen. Nach der EEG-Novelle 2009 sind Klauseln zu Lasten des Anlagenbetreibers jetzt weitgehend unwirksam. In bestimmten Fällen mag es dennoch sinnvoll sein einen solchen Einspeisevertrag von einem erfahrenen Anwalt prüfen lassen. Es gibt Rechtsanwälte, die sich auf die Rechtsfragen der erneuerbaren Energien spezialisiert sind.

fotolia_24013701_xsHier eine kleine Auswahl:

Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - Leipzig / München / Köln

Rechtsanwalt Dr. Thomas Binder - Freiburg

Rechtsanwalt Martin Bieber - Freiburg

Technische Anschlussbedingungen und Besonderheiten bei größeren PV-Anlagen

Allerdings müssen auch ohne Vertrag die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) des örtlichen Energieversorgers beziehungsweise Netzbetreibers beim Betrieb beachtet werden. In diesen wird zum Beispiel die Art der Einspeisung je nach Leistung festgelegt. Häufig darf bis zu einer Leistung von 5 kWp einphasig in das Drehstromnetz eingespeist werden. Bei höheren Leistungen muss symmetrisch eingespeist werden. In diesem Fall müssen mindestens drei Wechselrichter installiert werden. In den TAB machen die Energieversorger Vorgaben zur Art des Stromzählers, zu zusätzlichen Schutz- und Abschaltevorrichtungen sowie zur Zugänglichkeit der Anlage. So verlangen die Energieversorger ab einer bestimmten Leistung Zugang zur Anlage. Auch die Güte des eingespeisten Stromes, also die Spannungs- und Frequenzstabilität, wird in den TAB geregelt. Einige Netzbetreiber verlangen außerdem bei Anlagen mit einer Leistung von mehr als 100 kWp eine Vorrichtung zur Fernabschaltung, um eventuelle Netzüberlastungen zu vermeiden. Lage und Leistung einer fertiggestellten Anlage müssen der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Diese kann Netzregulierungen veranlassen, um Überlastungen zu vermeiden.

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