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Einspeisevergütung Photovoltaik

Die Einspeisevergütung für den durch Photovoltaik erzeugten Sonnenstrom ist im „Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien“, dem sogenannten Erneuerbare-Energien-Gesetz (kurz EEG) festgeschrieben. Dieses Gesetz und sein Vorläufer, das Stromeinspeisungsgesetz, dienen dazu, politische Klima- und Umweltschutzziele zu erreichen und die Nutzung fossiler Energieträger zu verringern.

Das Grundprinzip der Photovoltaik Einspeisevergütung ist einfach. Dem Betreiber einer Anlage zur Gewinnung erneuerbarer Energie – das sind neben Solarstromanlagen z. B. auch Windräder - wird über einen festgelegten Zeitraum ein bestimmter Vergütungssatz für den erzeugten Strom gewährt. Dabei besteht eine staatliche Anschlusspflicht für die Stromkonzerne: Jede Kilowattstunde Sonnenstrom muss der Energieversorger auch abnehmen. In der Regel wird das 20 Jahre lang garantiert. In jedem Jahr sinkt der Vergütungssatz um einen bestimmten Prozentsatz (Degression) . Damit soll ein Anreiz gesetzt werden, die Preise für die Anlagen zu senken.

Vergütung in der Photovoltaik für Gebäudeanlagen - und das EEG 2012

Jährlich zum Kalenderjahreswechsel wird der Vergütungssatz für Gebäudeanlagen gesenkt (seit dem 01.01.2012 sind es 15% weniger). Zusätzlich zu dieser gleitenden Degression gab es 2010 erstmals zur Jahresmitte eine weitere Absenkung und auch in 2012 wird diese vorgezogene Kürzung zum 01. Juli wiederholt. Allerdings wird diesmal abhängig vom Zubau neu installierter Leistung gestaffelt gekürzt werden. Das heißt: je mehr Photovoltaik-Anlagen im Bemessungszeitraum Oktober 2011 bis April 2012 neu ans Netz angeschlossen werden, desto stärker wird die Einspeisevergütung gesenkt (bis maximal 15%). Wenn weniger als 3,5 GWp Leistung neu installiert wird, entfällt die vorgezogene Kürzung. 

Photovoltaik-Zubau Oktober 2011 bis April 2012 hochgerechnet auf das gesamte Jahr

Vorgezogene Kürzung der EEG-Vergütung um … zum 01.07.2012

bis 3,5 GWp

-

bis 4,5 GWp

3 %

bis 5,5 GWp

6 %

bis 6,5 GWp

9 %

bis 7,5 GWp

12 %

über 7,5 GWp

15 %

 

Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft

 

 

 

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