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Eigenverbrauchsvergütung

Die Bundesregierung hat in der EEG-Novelle im Jahr 2009 eine neue Regelung eingeführt, die das Verbrauchsverhalten der Photovoltaik-Anlagen-Betreiber möglicherweise nachhaltig verändern wird. Sie will den Eigenverbrauch für Erzeuger von Solarstrom attraktiver machen. So wird für neu in Betrieb genommene Anlagen zusätzlich zur Einspeisevergütung eine Vergütung für den Strom gezahlt, den der Betreiber selbst verbraucht oder der von Dritten in unmittelbarer Nähe verbraucht wird. Die Vergütung unterliegt, wie die Einspeisevergütung, der jährlichen Degression, wird aber auch für 20 Jahre garantiert. Anlagen, die vor dem Jahr 2009 in Betrieb genommen wurden, können davon nicht profitieren.

Für die Eigenverbrauchsvergütung kommen im Moment nur Anlagen, die an das öffentliche Netz angeschlossen sind, in Frage. Inselanlagen können bisher keinen Nutzen aus dieser Neuregelung ziehen. Photovoltaik-Anlagen mit bis zu 500 kW Nennleistung werden gefördert. 

Die selbst genutzte Strommenge muss dem Netzbetreiber nachgewiesen werden. Deshalb ist zum Erfassen des selbst verbrauchten Stroms ein zusätzlicher Zähler notwendig. Der Bundesverband Solarwirtschaft empfiehlt den Einbau eines Zweirichtungszählers, der die Stromeinspeisung und den Strombezug in einem Gerät erfassen kann.

Der Gesetzgeber möchte mit der Eigenverbrauchsvergütung einen Anreiz zur dezentralen Nutzung von Solarstrom setzen und die Kosten des EEG-Vergütungssystems insgesamt reduzieren. Da die Vergütung für den Eigenverbrauch geringer ist, als die Einspeisevergütung, erhoffen sich die Netzbetreiber, damit die Kosten senken zu können. Vor der Änderung waren die Anlagenbetreiber verpflichtet, den gesamten von ihnen produzierten Strom ins öffentliche Netz einzuspeisen. Das garantierte den Netzbetreibern Planungssicherheit. Nun muss nur noch der Strom eingespeist werden, den man nicht selbst verbrauchen kann.

Warum ist es günstiger den Strom selbst zu nutzen?

Im Jahr 2012 wird selbst genutzter Strom aus der eigenen Photovoltaik-Anlage gestaffelt vergütet (unten stehende Tabelle gibt Aufschluss über die Staffelung). Selbst genutzter Solarstrom ersetzt den Bezug von Haushaltsstrom. Dieser wird im Allgemeinen mit 20 Cent/kWh berechnet, obwohl er mancherorts wahrscheinlich schon höher liegt. Man spart also zusätzlich den Bezug von konventionellem Strom aus dem öffentlichen Netz.

 

EEG-Eigenverbrauchsvergütung 2012

Inbetriebnahme der Anlage zwischen 01. Januar und 30. Juni 2012

AnlagengrößeEigenverbrauchsanteilVergütung in Cent pro kW
bis 30 kW      bis 30%8,05
ab 30%12,43
30 bis 100 kWbis 30%6,85
ab 30%11,23
100 bis 500 kWbis 30%5,60
ab 30%9,98

Je nachdem, wie hoch der Preis für den eingesparten Strom aus dem öffentlichen Netz ist, kann der Differenzbetrag auch größer sein. Je weiter der Strompreis steigt, umso größer wird der Differenzbetrag und umso mehr lohnt sich für Sie der Eigenverbrauch.

So richtig lohnt sich die Eigenverbrauchsregelung wenn man 30% seines Stroms auch selbst verwendet. Das gestaltet sich allerdings zum Beispiel bei Eigenheimen schwierig, wenn die Bewohner tagsüber aus dem Haus sind und in dieser Zeit kaum Strom verbraucht wird.

 

Fallbeispiel für ein Einfamilienhaus mit einer 5 kWp-Photovoltaik-Anlage bei Volleinspeisung, 25% und 50% Eigenverbrauch

Die Eigenverbrauchsregelung soll die weitere Senkung der Einspeisevergütung auffangen. Außerdem soll sie die dezentrale Nutzung des Stroms verstärken. Die öffentlichen Netze werden dadurch entlastet. In unserem Fallbeispiel wird davon ausgegangen, dass die Photovoltaik-Anlage 4.000 kWh erzeugt. Die Werte gelten für eine Inbetriebnahme der Anlage zwischen dem 01.01.2012 und dem 30.06.2012

 

 

kein Eigenverbrauch

25 % Eigenverbrauch

(Vergütung 8,05 ct/kWh)

50 % Eigenverbrauch

(Vergütung 8,05 ct/kWh bis 30% und
12,43 ct/kWh ab 30 bis 50%)

produzierter Strom

4.000 kWh

4.000 kWh

4.000 kWh

Einspeisung

4.000 kWh

3.000 kWh

2.000 kWh

Vergütung 28,74ct/kWh

977,20 €

732,90 €

488,60 €

Eigenverbrauch

-

1.000 kWh

2.000 kWh

Vergütung für Eigenverbrauch

-

80,50 €

96,60 € (bis 30%)

99,44 € (ab 30 bis 50%)

eingesparter Strom 20ct/kWh

-

200,00 €

400,00 €

Gesamtertrag

977,20 €

1.013,40 €

1.084,64 €

 

Prozentuale Verteilung der unterschiedlichen Vergütungen bei 50% Eigenverbrauch:

Grafik_Eigenverbrauchsvergtung_Photovoltaik

Fazit: Je höher der Eigenverbrauch des durch die Photovoltaikanlage produzierten Stroms, desto mehr lohnt es sich auch die Eigenverbrauchsregelung in Anspruch zu nehmen. Für Haushalte, die den Strom hauptsächlich abends und nachts verbrauchen - also zu Zeiten, wo die Anlage wenig oder gar keinen Strom generiert - ist die Volleinspeisung die bessere Alternative. 

 

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