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EEG Photovoltaik 2012

Solaranlagen, die an das öffentliche Netz gekoppelt sind, können ihren Strom zu hundert Prozent einspeisen. Dieser Strom wird laut Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu einem bestimmten Satz vergütet. Die Vergütung wird ab der Inbetriebnahme für 20 Jahre gezahlt. Sie ist garantiert, kann also nicht gekürzt werden. Nach den 20 Jahren ist die Festschreibung der Einspeisevergütung ausgelaufen.Danach richtet sich die Höhe der Vergütung nach den zu dieser Zeit zu erwartenden Strompreisen.

Den Strom, den man dann selbst benötigt, kauft man wieder beim Stromanbieter ein.Da der Vergütungssatz für den eingespeisten Strom aber höher liegt als der Bezugspreis für den eingekauften Strom, rechnet sich das Konzept.

Die Bundesnetzagentur hat nachfolgende Vergütungssätze für Anlagen, welche zwischen dem 01.01.2012 und dem 30.06.2012 in Betrieb genommen werden, veröffentlicht.

 

EEG Photovoltaik – Vergütungssätze 2012

Anlage

=<30 kWp

30-100 kWp

100 - 1000 kWp

über 1000 kWp

Gebäudeanlage

24,43 ct/kWh

23,23 ct/kWh

21,98 ct/kWh

18,33 ct/kWh

 

Freiflächenanlage

17,94 ct/kWh

Freifläche auf Konversionsflächen (ehemalig militärisch, industriell oder gewerbliche genutzte Fläche)

18,76 ct/kWh

Freifläche auf Ackerland

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Auf der nächsten Seite erfahren Sie mehr über die sogenannte Eigenverbrauchsvergütung...

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