Heizen mit Holz

Pelletheizungen einfach erklärt

Pelletskessel Heiz- und Lagerraum

Im Folgendem möchten wir einige Informationen zum Einbau der Heizung bzw. des Pelletskessels geben. Speziell zur Lage des Heizraumes und des Lagerraumes.

Lage des Heizraumes und Lagerraumes

Zur Lagerung der Pellets gibts es verschiedene Möglichkeiten. Hierzu gehören: Umbau eines Kellerraumes in ein Pelletslagerraum, Silos aus Metall oder Stoffgewebe, die im Keller oder außerhalb des Hauses regengeschützt aufgestellt werden; unterirdische Lagertanks außerhalb des Gebäudes.

Was ist bei der Überlegung des zu verwendenden Lagerraumes zu beachten?

Der Tankwagen, der die Pellets in Zukunft anliefern wird, kann mit einem Befüllschlauch 30 Meter Distanz überbrücken. Die Distanz zwischen geparktem LKW vor dem Haus bis zur Einblasöffnung und dem Abluftrohr des Lagerplatzes darf also maximal 30 Meter betragen - besser weniger!

Die Befüllstutzen müssen in jedem Fall von außen zugänglich sein. In direkter Nähe dieser Öffnungen muss ein 230V Stromanschluß vorhanden sein, damit entstehender Staub bei der Befüllung mit Pellets abgesaugt werden kann.

Werden die Pellets aus dem Lagerraum mittels einer Schnecke (eine Art Förderband) zum Pellet Kessel transportiert, müssen Lagerraum und Heizraum aneinander angrenzen. Werden die Holzpellets zum Pelletskessel hingesaugt, dürfen max. 20m Entfernung gegeben sein.

Wird ein Kellerraum zur Lagerung benutzt muss ein Schrägboden eingebaut werden (ähnlich einem Trichter), auf dem die Pellets dann zur Schnecke hinunterrutschen können. Aufgrund der nötigen Befüll- und Absaugstutzen im oberen Bereich des Lagerraums rechnet man 2/3 des des vorhandenen Volumens als tatsächlich möglichen Lagerraum für die Holzpellets.

Um zusätzliche Luftrohre zu vermeiden sollte der Lagerraum an die Aussenmauer des Hauses grenzen.

Größe des Pelletlagerraumes

Die Größe richtet sich nach Ihrem Jahresverbrauch. Der Lagerraum sollte das 1,2 bis 1,5-fache Ihres Jahresbedarfs fassen können.

Ungefähre Berechnung des Lagervolumens: 1 kW Heizlast = 0,9 m³ Lagerraum

    Bis 15t Holzpellets können in den meisten Bundesländern ohne zusätzliche Brandschutzbestimmungen gelagert werden. Sofern hier eine Verschärfung eintreten sollte wäre es vernünftig vielleicht jetzt schon den Lagerplatz entsprechend geschützter auszulegen. Hierzu gehören z. B. (nach österreichischer Norm):

    • Wände und Decke des Raums gemäß Brandschutzklasse F90
    • Brandschutztüren T30 oder T90, nach aussen aufgehend, inkl. Dichtung
    • keine Elektroinstallationen im Lagerraum
    • Beleuchtungen, sofern erwünscht - explosionsgeschützt

     ... was ist beim Betrieb und Kauf der Pellets? Mehr dazu auf der nächsten Seite...

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