Wer ein Haus erwirbt, muss auch für den auf eine Solaranlage entfallenden Kaufpreisanteil Grunderwerbsteuer bezahlen. Darauf macht Marcus Zachmann von der Quelle Bausparkasse alle Immobilienkäufer aufmerksam. Denn Solaranlagen werden meist zur Ergänzung der Wärmeversorgung eingesetzt und sind vergleichbar mit Heizungsanlagen. “Diese sind Gebäudebestandteile, gehören damit zum Grundstück und unterliegen so der Grunderwerbsteuer”, sagt Marcus Zachmann. Gebäudebestandteile sind beispielsweise neben den Heizungsanlagen auch fest eingebaute Bad- und Sanitäreinrichtungen, Versorgungsleitungen für Strom, Wasser und Heizung oder auch die Dacheindeckung.
Quelle: Quelle Bausparkasse/ Solid

