Regierungspräsidium stoppt vorerst Marburger Solarsatzung

Die bundesweit einmaligen Pläne für den Aufbau einer solaren Energieversorgung in Marburg sind vorerst gescheitert. Das Regierungspräsidium Gießen hob jetzt wegen erheblicher rechtlicher Mängel die umstrittene Solarsatzung der mittelhessischen Universitätsstadt auf. Die hessische SPD will dem Vorhaben doch noch zum Durchbruch verhelfen. Als erste deutsche Kommune hatte Marburg im Juni beschlossen, dass künftig alle Bauherren zum Einbau einer Solaranlage verpflichtet sind – egal ob es sich um einen Neubau handelte oder ob an einem Altbau etwas geändert werden sollte.

Die heftig umstrittene Satzung tritt nach der Entscheidung des Regierungspräsidiums nun nicht in Kraft. Regierungspräsident Wilfried Schmied betonte am Dienstag: «Es geht nicht um ein Pro oder Contra in der Frage der Nutzung der Solarthermie.» Vielmehr verstößt die Satzung laut Schmied nicht nur gegen den Denkmalschutz, sondern auch gegen die hessische Bauordnung: Demnach dürfen die Gemeinden Regelungen zu Verwendung bestimmter Brennstoffe oder Heizungsarten treffen, wenn dies nach den örtlichen Verhältnissen geboten sei. Diese spezifischen Verhältnisse, wie etwa eine besondere Situation in der Kernstadt mit ihrer Tallage, seien aber nicht dargelegt worden.

Gegen die Entscheidung des Regierungspräsidiums kann Marburg beim Verwaltungsgericht Gießen klagen. Die 79.000-Einwohner-Stadt war mit ihrer Satzung weit über alle bisherigen Bundes- und Landesgesetze hinausgegangen. Solarthermie ermöglicht es, aus Sonnenlicht Wärme zu erzeugen, die zum Baden und Duschen, aber auch als Unterstützung von Heizungen verwendet werden kann. Etwa 60 Prozent der Trinkwassererwärmung eines Haushalts kann eine thermische Solaranlage erledigen.

Mehr Informationen: www.marburg.de