Der ein oder andere mag mit dem Gedanken, den Strom aus der Photovoltaikanlage selbst zu verbrauchen, schwanger gehen. Doch für den “Otto Normalhaushalt” ist es kaum möglich 30% des produzierten Stroms selbst zu verbrauchen und so in den Genuss der erhöhten Fördersätze zu kommen. Was kann man machen? Wie sehen die Regelungen für 2011 aus?
Die Förderung für eingespeisten Strom aus der privaten Solaranlage, liegt höher als die Bezugskosten für eingekauften Strom. So machte es nach Adam Riese mehr Sinn seinen Strom zu verkaufen und günstigeren Strom zu beziehen. Man erkannte bald, dass dies ungleichmäßige Netzauslastungen zur Folge hatte. So wurde 2009 in das EEG eine erhöhte Eigenverbrauchsförderung integriert.
So richtig lohnt sich der Eigenverbrauch erst, wenn man mehr als 30% seines eigenen Stroms auch verbraucht. In der Regel erzeugt die PV-Anlage aber bedeutend mehr Strom als man verbrauchen könnte. Mit einigen wenigen Anpassungen kann man die 30%-Marke überschreiten: der Strom sollte nämlich dann verbraucht werden, wenn er produziert wird. Das ist bekanntermaßen mittags. In anderen Worten: Spülmaschine, Waschmaschine, Trockner und andere Stromfresser mittags anschalten. So muss möglichst wenig Strom eingekauft werden. Eine weitere Möglichkeit wäre es den Strom zwischenzuspeichern.
Auf welche Fördersätze kann man sich bei Eigenverbrauch freuen? Die unten stehende Tabelle gibt Aufschluss. Wer seine Anlage erst nach dem 01. Juli 2011 in Betrieb nimmt, muss sich auf bis zu 15% niedrigere Vergütungssätze einstellen. Dies abhängig von der Größe des Zubaus an Photovoltaikanlagen in Deutschland. Noch eine wichtige Anmerkung: Voraussetzung, dass der selbst verbrauchte Strom auch gefördert wird, ist, dass er in unmittelbarer räumlicher Nähe verbraucht und der Verbrauch exakt nachgewiesen wird.


