Für eine zügige Novellierung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) haben sich die Verbände HKI (Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V.) und DEPV (Deutscher Energie-Pellet-Verband e.V.) ausgesprochen. In einem Ende März 2008 im Holz-Zentralblatt erschienenen Beitrag mahnen die Geschäftsführer Frank Kienle (HKI) und Martin Bentele (DEPV) für die Holzenergie mehr Planungssicherheit an. “Durch das zögerliche Vorgehen bei der seit Herbst 2007 ruhenden Novellierung der 1. BImSchV drohen bei Holz- und Pelletfeuerungen sowohl Image als auch Absatzprobleme”, betonten Bentele und Kienle. Eine bundesweite Regelung in einer novellierten 1. BImSchV wäre auch als einheitliche Vorgabe wichtig. Ansonsten drohe ein für die Holzenergie schädlicher Wildwuchs bei kommunalen Plänen zur Umsetzung der EU-Feinstaubrichtlinie.
Die Holzenergie- und Pelletbranche haben, nach Aussagen von Bentele und Kienle, ein gesteigertes Interesse an restriktiven Feinstaubgrenzwerten. Nur auf diese Weise lasse sich die Akzeptanz von Heizen mit Holz als rundum umweltfreundliche Wärmegewinnung sichern. Gegenwärtig würden bereits rd. 80 Prozent der erneuerbar erzeugten Wärme durch Holz bereitgestellt. Steigerungspotenziale seien aufgrund der Rohstoffausstattung gegeben und würden zur Erreichung der Klimaschutzziele auch erwartet, wie die Ausbauziele für erneuerbare Wärme, von heute 6,5 auf 14 Prozent im Jahr 2020, zeigten. Die oftmals oberflächlich geführte Feinstaubdebatte drohe diese Perspektiven einzuschränken. So werde selten zwischen einerseits modernen Feuerstätten und Heizungen für Holz sowie andererseits älteren Brennstoffgeräten differenziert, wobei Letztgenannte für den Grossteil der Feinstaubemissionen verantwortlich seien. Die hieraus resultierende Verbraucherverunsicherung habe im Jahr 2007 zu rückläufigen Verkaufszahlen bei Holzheizungen und Feuerstätten geführt.
Von der Politik erwarten die Verbände DEPV und HKI ein zügiges Handeln. “Die im Referentenentwurf zur Novellierung der 1. BImSchV getroffenen Bestimmungen zu Feinstaubgrenzwerten und Übergangsregelung sind großenteils dafür geeignet, Heizen mit Holz als umweltfreundliche Energie im Bewusstsein der Bevölkerung zur verankern”, sagten Kienle und Bentele und bezeichneten die aus dem politischen Raum immer wieder geäußerten Befürchtungen, eine Novellierung würde sich auf die Holzenergiebranche und bei den Verbrauchern negativ auswirken, als unbegründet. Die Grenzwerte seien ambitioniert, aber technisch machbar. Neben dem Imagegewinn für den Energieträger Holz könnten Hersteller von Heizungen und Feuerstätten durch die damit einhergehenden technischen Maßnahmen einen Wettbewerbsvorteil erlangen. Die Altanlagenregelung ist aus Sicht von HKI und DEPV für den Verbraucher moderat, denn im Jahr 2015 wären nur solche Geräte betroffen, die zu diesem Zeitpunkt bereits 40 Jahre alt und damit technisch veraltet sind. “Wenn die Novellierung der 1. BImSchV auf die lange Bank geschoben würde, wäre dies für die gesamte Holzenergie eine negatives Signal”, bekräftigen Kienle und Bentele. Mit Blick auf die in den letzten Jahren positive Preisentwicklung der ehemals defizitären Brennholzsortimente erwarten sie auch von der Forstwirtschaft in dieser Angelegenheit eine stärkere Unterstützung. “Wer Brennholz verkaufen will, sollte sich auch aktiv an der Imagepflege für den Energieträger beteiligen.”
Quelle:DEPV

