Neue Versicherung für Solarstromanlagen von Basler

Versicherungsschutz für Photovoltaikanlagen auf privaten Wohngebäuden lässt sich nur bei wenigen Anbietern erhalten – und dazu ist ein zusätzlicher Vertrag zur regulären Wohngebäudeversicherung erforderlich. Doch damit ist jetzt bei den Basler Versicherungen Schluss: Ab sofort lassen sich die Anlagen im Rahmen der Wohngebäudeversicherung „Ambiente Top“ mitversichern. Hiermit sind die Basler Versicherungen der erste Versicherer auf dem deutschen Markt, der die Photovoltaikversicherung in die private Wohngebäudeversicherung integriert.

„Wir wollen die Absicherung für unsere Kunden so übersichtlich und unbürokratisch wie möglich gestalten“, erläutert Thilo Hahn, Leiter der Privat-, Sach und Haftpflichtsparten der Basler Versicherungen. „Daher gibt es jetzt ein kompaktes Vertragswerk, wo bisher zwei oder mehr Policen nötig waren. Und der Abschluss ist denkbar einfach: Mit einem Kreuz kann man die Photovoltaikanlage im Vertrag mit einschließen lassen.“ Hiermit wollen die Basler Versicherungen nicht nur ihrer Kundenorientierung gerecht werden, sondern sie begegnen mit dieser Neuerung auch der stetig wachsenden Anfrage privater Haushalte nach der Absicherung von Photovoltaikanlagen. „Hier hat es in den letzten drei Jahren einen regelrechten Boom gegeben“, berichtet Hahn, „und ich gehe davon aus, dass sich dieser Trend angesichts der Entwicklung der Energiepreise und des Umweltbewusstseins fortsetzen wird. Regenerative Energien sind ein wichtiger Markt der Zukunft, und die steuerliche Förderung der Anlagen leistet einen entscheidenden Beitrag hierzu.“

Die Photovoltaikanlage, die durchschnittlich eine Investition von 30.000 bis 40.000 Euro erfordert und
oftmals über einen Zeitraum von 20 Jahren finanziert wird, lässt sich für eine Pauschale in Höhe von
69.- Euro jährlich absichern. Wie sieht der Leistungsumfang der Photovoltaikversicherung aus? Die Versicherung leistet bis zu einer Versicherungssumme in Höhe von 50.000 Euro. Abgedeckt sind zum einen unvorhergesehene Sachschäden, die beispielsweise durch Diebstahl, Sabotage und Vandalismus oder aber durch einen Brand und evtl. Löscharbeiten entstehen können. Ebenfalls abgesichert ist die Anlage, wenn sie durch Blitzeinschläge, Kurzschlüsse, Sturm, Hagel und Explosionen getroffen wird. Selbst wenn die Photovoltaikanlage Materialfehler oder Mängel in der Installation, Bedienung oder Konstruktion aufweist, können diese Schäden bei der Versicherung geltend gemacht werden.

Neben der Absicherung von Sachschäden an der Anlage umfasst die Photovoltaikversicherung
ebenfalls die Leistung bei Ertragsausfall: Kann die Anlage aufgrund eines Ausfalls keine Energie in
das Stromnetz einspeisen, so kommt die Versicherung für mögliche finanzielle Einbußen auf, die
entstehen – und zwar bis zu sechs Monaten und einem Maximalbetrag in Höhe von 3.600 Euro. Auch
Haftpflichtschäden, die beispielsweise im Zusammenhang mit der Einspeisung der Energie in das
Stromnetz entstehen können, sind abgedeckt, und zwar bis zu einer Höhe von zehn Millionen Euro.

Mehr Informationen: www.basler.de