Neue Broschüre informiert über EEWärmeG

Eine Broschüre des Umweltministeriums informiert Verbraucher über die Inhalte des neuen Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG). Das Gesetz wurde im August im Bundesgesetzblatt veröffentlicht gilt ab 2009. Im Jahr 2020 sollen die erneuerbaren Energien 14 Prozent des deutschen Wärmeverbrauchs decken – mehr als doppelt so viel wie heute. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen bei Neubauten ab dem 1. Januar 2009 regenerative Wärmequellen genutzt werden. Über diese Forderung hinaus fördert das Wärmegesetz den Einsatz erneuerebarer Energienen. Das bestehende Marktanreizprogramm (MAP) zur Förderung erneuerbarer Energien hat die Bundesregierung dafür nochmals aufgestockt: Bis zunächst 2012 stehen jährlich bis zu 500 Millionen Euro Fördergelder zur Verfügung.

Die neue Broschüre “Wärme aus erneuerbaren Energien. Was bringt das neue Wärmegesetz?” erläutert, wer durch das neue Gesetz wozu verpflichtet wird, ab wann die Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien gilt und was aus technischer Sicht zu beachten ist. Sie informiert zudem über die Fördermöglichkeiten. Die Broschüre kann unter der Bestellnummer 2148 kostenlos beim BMU bestellt werden, Postfach 30 03 61, 53183 Bonn, Telefon: 022899/305-33 55, Fax: 022899/305-33 56 oder e-Mail bmu@broschürenversand.de.

Die im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Fassung des Gesetzes ist unter www.erneuerbare-energien.de abrufbar.