Finanzen & Förderung

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Förderung Pelletsheizung

Welche Förderung für Pellets Heizungen gibt es ? Im Folgenden Beschreiben wir kurz die Förderung auf Bundesebene und Länderebene.

Auf Bundesebene gibt es für Heizungen für Holzpellets nach der neuen Förderrichtlinie "zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien" (download als pdf) Zuschüsse. Dieser Zuschuss sieht folgendermaßen aus:

Bundesweite Förderung

Heizungen für Holzpellets mit einer Leistung von mind. 8 bis 100 kW und einem Wirkungsgrad von mind. 88 % erhalten einen Zuschuss von 60 Euro / kW. Beträgt der Wirkungsgrad des Kessels mind. 90 %, so beträgt die Förderung bei Kleinanlagen mind. 1.700 Euro pro Anlage. Für Primäröfen ohne Wärmedämmung mit einem Kesselwirkungsgrad von mindestens 90 %, die konstruktionsbedingt auch Wärme an den Aufstellraum abgeben, beträgt der Zuschuss mind. 1.000 Euro. Die Anlagen müssen mit einer Leistungs- und Feuerungsregelung sowie einer automatischen Zündung ausgestattet sein, bei Anlagen bis 50 kW ist erforderlich, dass es sich um eine Zentralheizungsanlage handelt.

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Die erforderlichen Antragsunterlagen bekommen Sie beim BAFA: Erneuerbare Energien

Hier geht’s zum Download der Förderungs-Richtlinie: Erneuerbare Energien - Richtlinie

Pellets Förderung der einzelnen Bundesländer

Um aktuelle Förderungen in Ihrem Bundesland zu finden nutzen Sie die Suchfunktion der Förderdatenbank des Bundesumweltministeriums: Einfach den folgenden Link anklicken und auf der neuen Seite in das Suchfeld "Pellets" eingeben und die Suche starten:

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