Der Bund der Energieverbraucher e.V. hat die Frage geprüft, wie sich Verbraucher gegen Preiserhöhungen aufgrund gestiegener EEG-Umlage und Netzentgelte wehren können. Fazit: Zwar haben die Verbraucher eindeutig das Recht, die Preiserhöhungen auf den juristischen Prüfstand zu stellen (Sonderkündigungsrecht, fehlende Berechtigung zur Preiserhöhung und fehlende Billigkeit). Jedoch weist der Verein auf das damit verbundene Risiko hin: Viele Gerichte könnten der (irrigen) Auffassung sein, die EEG-Umlage sei wie ein durchlaufender Posten zu tragen und könne nicht in Frage gestellt werden.
Für alle Verbraucher stellt sich spätestens mit dem Jahreswechsel die wichtige Frage: Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es, gegen die höhere EEG-Umlage, höhere Netzengelte oder Sonderumlagen für Netzentgeltbefreiung und Off-Shore-Windanlagen vorzugehen? Steht mir ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn der Versorger diese Umlagen oder gestiegene Netzentgelte den Kunden weiterberechnet?
Die Meinungen darüber gehen selbst unter Juristen deutlich auseinander.
Die einen bejahen ein Sonderkündigungsrecht:
- Die EEG-Umlage und auch die Netzentgelte müssen die Stromhändler an den jeweiligen Netzbetreiber bezahlen. Die EEG-Uml>> weiterlesen...









