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| Dieses Gesetz hat den Zweck, den Ausbau von Energieversorgungsanlagen voranzutreiben, die aus sich erneuernden (regenerativen) Quellen gespeist werden. Das EEG dienst also vor allem dem Klimaschutz, denn es hat das Ziel, die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern wie beispielsweise Erdöl, Erdgas oder Kohle zu verringern. Eine vom deutschen Bundestag am 6. Juni 2008 beschlossene novellierte Fassung wird am 1. Januar 2009 in Kraft treten. |
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